Lexikon
Jordanien
Staat und Politik
Nach der (mehrfach geänderten) Verfassung von 1952 ist Jordanien eine konstitutionelle Erbmonarchie. Staatsoberhaupt und militärischer Oberbefehlshaber ist der König aus der regierenden Haschemiten-Dynastie. Er ernennt den Ministerpräsidenten, das Kabinett und die obersten Richter. Das Zweikammerparlament besteht aus dem Abgeordnetenhaus mit 120 für vier Jahre gewählten Mitgliedern (zwölf Sitze sind für Frauen reserviert)und dem Senat. Die 60 Senatoren werden vom König für vier Jahre ernannt. Parteien (u. a. die Islamic Action Front, Jordanian Peoples Democratic Party) spielen parlamenatrische bisher keine große Rolle.
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