Lexikon

Koalitin

Rechtssoziologie
eine zwischen dem Staat u. dem Individuum stehende Vereinigung, die eine nicht mehr individuelle, aber noch nicht staatliche Rechtsmacht ausübt. Gesellschaftl. Kräfte u. ihre organisierten Inhaber bewegen sich zwar weithin noch in den Formen des Privatrechts (z. B. Gewerkschaften als nicht eingetragene Vereine nach § 54 BGB), nehmen aber öffentl. Aufgaben u. Funktionen wahr, z. B. den Abschluss von Tarifverträgen. Derartige „intermediäre Kräfte“ nehmen eine weit gehende Selbstverantwortung, Selbstgesetzgebung (Autonomie) u. Selbstverwaltung für sich in Anspruch mit hieraus folgender Beschränkung der Staatsaufsicht, die gegenüber den Koalitionen im Arbeitsleben (Tarifvertragspartnern) sogar völlig entfällt.
J. H. Kaiser, Die Repräsentation organisierter Interessen. 21978.
Organoide sind wenige Millimeter große 3D-Zellkultursysteme. Sie können im Labor jahrelang wachsen. ©Labor von Mina Gouti, Pablo Castagnola, Max Delbrück Center
Wissenschaft

Gehirn aus der Petrischale

Die Hirnforscher nutzen Organoide, um zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen zu können.

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Wissenschaft

Assistent, Baukasten, Chamäleon

An pfiffigen Ideen, wie das Autofahren zu einer ganz neuen Form von Erlebnis werden kann, mangelt es den Forschern nicht. Sie setzen dabei unter anderem auf intelligente Systeme, feinfühlige Technik und eine Rundumvernetzung. von HEIKE STÜVEL Mobilitätsforscher sind überzeugt: Die Autobranche wird sich in den nächsten Jahren und...

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