Lexikon

Koalitin

Rechtssoziologie
eine zwischen dem Staat u. dem Individuum stehende Vereinigung, die eine nicht mehr individuelle, aber noch nicht staatliche Rechtsmacht ausübt. Gesellschaftl. Kräfte u. ihre organisierten Inhaber bewegen sich zwar weithin noch in den Formen des Privatrechts (z. B. Gewerkschaften als nicht eingetragene Vereine nach § 54 BGB), nehmen aber öffentl. Aufgaben u. Funktionen wahr, z. B. den Abschluss von Tarifverträgen. Derartige „intermediäre Kräfte“ nehmen eine weit gehende Selbstverantwortung, Selbstgesetzgebung (Autonomie) u. Selbstverwaltung für sich in Anspruch mit hieraus folgender Beschränkung der Staatsaufsicht, die gegenüber den Koalitionen im Arbeitsleben (Tarifvertragspartnern) sogar völlig entfällt.
J. H. Kaiser, Die Repräsentation organisierter Interessen. 21978.
Feld, Wald, Bäume
Wissenschaft

Spurensuche aus der Luft

Luftbildarchäologen halten Ausschau nach verräterischen Merkmalen etwa in Getreidefeldern, um verborgene Baureste aufzuspüren. Dabei profitieren sie von den Effekten des Klimawandels. von ROLF HEßBRÜGGE Wenn Ronald Heynowski auf den Soziussitz der kleinen Ikarus- C42-Propellermaschine klettert, nimmt er neben einer...

Desinformation
Wissenschaft

Strategien von Klimawandel-Leugnern aufgedeckt

Online kursieren zahlreiche Falschinformationen zum Thema Klimawandel. Ihre Verbreiter zweifeln zum Beispiel an, dass die menschlichen CO2-Emissionen einen Einfluss auf das globale Klima haben – obwohl dazu ein breiter wissenschaftlicher Konsens besteht. Doch ausgerechnet diejenigen, die den Erkenntnissen der Klimaforschung...

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