Lexikon

Kreisgericht

das unterste Gericht in der DDR für das Gebiet eines Stadt- oder Landkreises (in Städten, die in Stadtbezirke aufgeteilt waren, für je einen Stadtbezirk). Das Kreisgericht entschied in Zivil- und Strafkammern, die sämtlich mit 1 Berufsrichter und 2 Schöffen besetzt waren.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch