Lexikon

Nichtigkeit

Eherecht
die Unwirksamkeit einer Ehe wegen mangelnder Form oder mangelnder Geschäfts- oder Urteilsfähigkeit oder aufgrund der Eheverbote der Doppelehe, der Verwandtschaft oder der Schwägerschaft; durch Eheschließungsrechtsgesetz vom 4. 5. 1998 neu geregelt in §§ 1313 ff. BGB unter dem jetzt einheitlichen Begriff Aufhebung. In Österreich nach §§ 20 ff. EheG u. a. Ähnlich auch in der Schweiz nach Art. 120 ZGB bei Doppelehe, Geisteskrankheit, Verwandtschaft oder Schwägerschaft und wenn die Ehe nur zur Umgehung der Einbürgerungsvorschriften geschlossen ist.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Sind die Klimaziele noch erreichbar?

Einen Zustand zu erreichen, in dem sich die Menge der durch Menschen verursachten Treibhausgase in der Atmosphäre nicht weiter erhöht, ist in den vergangenen Jahren zum zentralen Ziel des Klimaschutzes geworden. Im Englischen hat sich dafür mittlerweile der Begriff „Net Zero“ etabliert, der sinngemäß mit Netto-null-Emissionen...

Der weiche Boden lässt Tokio immer weiter einsinken. Bei gleichzeitig steigendem Meeresspiegel ist dies fatal.
Wissenschaft

Land unter an den Küsten

In Küstennähe werden Millionen von Menschen ihr Zuhause verlieren. Von den Folgen des steigenden Meeresspiegels und zunehmenden Sturmfluten bleibt auch die deutsche Küste nicht verschont. Von CHRISTIAN JUNG Der Klimawandel treibt den Meeresspiegel immer schneller in die Höhe. Sowohl die thermische Ausdehnung des Wassers als auch...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon