Lexikon
Nichtigkeit
Eherecht
die Unwirksamkeit einer Ehe wegen mangelnder Form oder mangelnder Geschäfts- oder Urteilsfähigkeit oder aufgrund der Eheverbote der Doppelehe, der Verwandtschaft oder der Schwägerschaft; durch Eheschließungsrechtsgesetz vom 4. 5. 1998 neu geregelt in §§ 1313 ff. BGB unter dem jetzt einheitlichen Begriff Aufhebung. – In Österreich nach §§ 20 ff. EheG u. a. Ähnlich auch in der Schweiz nach Art. 120 ZGB bei Doppelehe, Geisteskrankheit, Verwandtschaft oder Schwägerschaft und wenn die Ehe nur zur Umgehung der Einbürgerungsvorschriften geschlossen ist.
Wissenschaft
Schlafmittel stören die natürliche Reinigung des Gehirns
Wer gut schläft, fühlt sich nicht nur ausgeruht, sondern wacht buchstäblich mit frischem Kopf auf, wie eine neue Studie belegt. Demnach spült ein hormonell betriebener Mechanismus während des Tiefschlafs Abfallstoffe aus dem Gehirn weg, die sich tagsüber abgelagert haben. Diese natürliche “Müllabfuhr” reinigt Nacht für Nacht das...
Wissenschaft
Der heilige Trunk
In der Antike gehörten die griechischen Mysterien von Eleusis über Jahrhunderte zu den wichtigsten Kulten der Mittelmeerwelt. Teilnehmer berichteten von spirituellen Visionen nach dem Genuss eines besonderen Getränks. Schon der LSD-Pionier Albert Hofmann vermutete, dass dafür der Mutterkornpilz verantwortlich gewesen sein könnte...