Lexikon
Nichtigkeit
Eherecht
die Unwirksamkeit einer Ehe wegen mangelnder Form oder mangelnder Geschäfts- oder Urteilsfähigkeit oder aufgrund der Eheverbote der Doppelehe, der Verwandtschaft oder der Schwägerschaft; durch Eheschließungsrechtsgesetz vom 4. 5. 1998 neu geregelt in §§ 1313 ff. BGB unter dem jetzt einheitlichen Begriff Aufhebung. – In Österreich nach §§ 20 ff. EheG u. a. Ähnlich auch in der Schweiz nach Art. 120 ZGB bei Doppelehe, Geisteskrankheit, Verwandtschaft oder Schwägerschaft und wenn die Ehe nur zur Umgehung der Einbürgerungsvorschriften geschlossen ist.
Wissenschaft
Kontroverse Quantenrealität
Gespenstische zeitlose Beziehungen regieren das Universum – und stellen die Existenz der gewohnten Welt grundsätzlich infrage. von RÜDIGER VAAS Der österreichische Teilchenphysiker Reinhold Bertlmann hatte seit seiner Studentenzeit die Angewohnheit, stets zwei Socken unterschiedlicher Farbe zu tragen. Bog er um eine Ecke, sah ein...
Wissenschaft
Sport pusht unser Gehirn auch noch am Folgetag
Bewegung ist gut für Körper und Geist. Da die positive Wirkung jedoch nicht lange anhält, müssen wir regelmäßig Sport treiben, um uns fit zu halten, so die gängige Annahme. Doch zumindest der Boost-Effekt, den Bewegung auf unser Gehirn und Gedächtnis hat, hält länger an als gedacht: rund 24 Stunden, wie eine neue Studie zeigt....