Lexikon
Streit um Schleswig
Die wirksame Sicherung der Rechte Deutschlands an Schleswig-Holstein beruht unbedingt auf Loslösung der Herzogtümer von Dänemark. Der Tod Friedrichs VII. hat die Verbindung der Herzogtümer mit Dänemark gelöst. Der Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852, ohne Zustimmung der Volksvertretung und der berechtigten Agnaten zu Stande gekommen, und vom Bund nicht anerkannt, begründet kein Thronfolgerecht Christians IX. in den Herzogtümern. Im Gang des Rechts ist Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg zur Erbfolge berufen. Die Geltendmachung der Thronfolge des Herzogs Friedrich ist zugleich die Geltendmachung der Rechte Deutschlands an Schleswig-Holstein. Hieraus entspringt die Verpflichtung des deutschen Volkes, für seine verletzte Ehre, für sein gefährdetes Recht, für seine unterdrückten Stammesgenossen und ihren rechtmäßigen Fürsten jedes nötige Opfer zu bringen.
KI wandelt Gedanken in Sprache um
Neue Gehirn-Computer-Schnittstellen sollen es Menschen mit Sprachlähmung ermöglichen, nahezu in Echtzeit zu kommunizieren. Bisher haben Menschen, die durch einen Schlaganfall oder durch Krankheiten wie Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) nicht mehr sprechen können, nur sehr begrenzte Möglichkeiten, mit ihrer Außenwelt zu...
Weltraumschrott wird museumsreif
Der Weltraum – unendliche Weiten voller Müll. Aufräumen? Ja, aber bitte mit Bedacht, fordern Archäologen. von DIRK HUSEMANN Die rätselhafte Kugel aus Metall reichte James Stirton bis zu den Knien. Sie sah zusammengeschmolzen aus. „Was um alles in der Welt ist das?“, fragte sich der australische Farmer. Und wer hatte die Kugel im...