Lexikon

technisches Zeichnen

maßstabgerechtes Zeichnen eines technischen Gegenstands. Die Zeichnungsformate sind nach DIN 823 festgelegt, ebenso ist die gesamte Art der Darstellung genormt. Im Allgemeinen wird der Gegenstand in der Vorder- und Seitenansicht und in der Draufsicht nach der rechtwinkligen Parallelprojektion dargestellt. Bei schwierigeren Teilen werden Schnittzeichnungen angefertigt. Die Zeichnung muss alle Maße und Angaben (Werkstoff, Wärmebehandlung, Oberflächengüte, Toleranzen u. Ä.) enthalten, die zur Herstellung des Werkstücks nötig sind, sowie den Maßstab.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon