Lexikon
unbestellte Ware
Begriff des bürgerlichen Rechts. Die Zusendung unbestellter Ware gilt als Antrag (Angebot, Offerte) zum Abschluss eines Vertrags. Im Schweigen darauf liegt in der Regel noch keine Annahmeerklärung, die den Vertrag zustande bringen würde. Das Zusenden unbestellter Ware ist unter Umständen auch wettbewerbsrechtlich unlauter und verboten.
Wissenschaft
Tierisches Leben unter dem Meeresboden
Unter der Lavakruste des Meeresbodens rund um hydrothermale Schlote tummelt sich mehr Leben als bislang angenommen. In Hohlräumen der Kruste haben Forschende zahlreiche Meerestiere entdeckt, darunter ausgewachsene sesshafte Röhrenwürmer sowie mobile Tiere wie Würmer und Schnecken. Die Entdeckung deutet auf bisher unbekannte...
Wissenschaft
Elternschaft hält das Gehirn jung
Kinder halten jung. Diese These bestätigt sich auch beim Blick ins elterliche Gehirn: Je mehr Kinder eine Person aufgezogen hat, desto stärker sind die funktionellen Netzwerke in ihrem Gehirn miteinander verknüpft. Während die Konnektivität im Gehirn auch bei Eltern mit dem Alter nachlässt scheinen Kinder dieser Hirnalterung in...
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