Lexikon
unbestellte Ware
Begriff des bürgerlichen Rechts. Die Zusendung unbestellter Ware gilt als Antrag (Angebot, Offerte) zum Abschluss eines Vertrags. Im Schweigen darauf liegt in der Regel noch keine Annahmeerklärung, die den Vertrag zustande bringen würde. Das Zusenden unbestellter Ware ist unter Umständen auch wettbewerbsrechtlich unlauter und verboten.
Wissenschaft
Fäkale Forensik
Versteinerter Kot verrät Paläontologen viel über die frühe Dinosaurier-Evolution. Funde im Südwesten Polens dokumentieren den Aufstieg dieser Reptiliengruppe vor über 200 Millionen Jahren. von BETTINA WURCHE Der Dinosaurier beißt einige saftige Farnwedel ab, danach knabbert er Koniferen-Grün – und schluckt, ohne zu kauen. Im Dino...
Wissenschaft
Das Wispern des Weltalls
Was Gravitationswellen jetzt vom Universum verraten. Ein neuer Katalog mit den jüngsten Datenanalyen der LIGO-Messungen gibt Aufschluss. von RÜDIGER VAAS Es war eine der größten Entdeckungen der letzten Dekaden: der direkte Nachweis von Gravitationswellen aus dem fernen Weltall. Als er zum ersten Mal bekannt gegeben wurde – ein...