Lexikon
unbestellte Ware
Begriff des bürgerlichen Rechts. Die Zusendung unbestellter Ware gilt als Antrag (Angebot, Offerte) zum Abschluss eines Vertrags. Im Schweigen darauf liegt in der Regel noch keine Annahmeerklärung, die den Vertrag zustande bringen würde. Das Zusenden unbestellter Ware ist unter Umständen auch wettbewerbsrechtlich unlauter und verboten.
Wissenschaft
Fisch ohne Meer
Die Ozeane sind überfischt, Schleppnetze und Beifang ein Problem. Aquakulturen sind mit Medikamenten belastet. Eine Lösung könnten vegetarische Alternativen sein, doch ihre Nährwerte reichen oft nicht an Fisch heran. Start-ups versuchen nun, das Beste beider Welten zu vereinen. von FRIDA KOCH Der Konsum von Fischen und anderen...
Wissenschaft
Wie Pianisten die Klangfarbe gestalten
Ein Klavier kann ganz unterschiedliche Klangfarben hervorbringen: Je nachdem, wie es gespielt wird, können die gleichen Töne hell oder dunkel, klar oder verschwommen, leicht oder schwer klingen. Eine Studie zeigt nun erstmals, welche subtilen Fingerbewegungen der Pianisten die verschiedenen Timbres erzeugen. Demnach lässt sich...