Lexikon
unbestellte Ware
Begriff des bürgerlichen Rechts. Die Zusendung unbestellter Ware gilt als Antrag (Angebot, Offerte) zum Abschluss eines Vertrags. Im Schweigen darauf liegt in der Regel noch keine Annahmeerklärung, die den Vertrag zustande bringen würde. Das Zusenden unbestellter Ware ist unter Umständen auch wettbewerbsrechtlich unlauter und verboten.
Wissenschaft
Die Rätsel des Weißen Trüffels
Erstmals ist es Forschern gelungen, den begehrten Weißen Trüffel außerhalb seines natürlichen Verbreitungsgebiets zu kultivieren. von ROMAN GOERGEN Claude Murat erinnert sich an einen Tag im September 2020: „Ich war zu Besuch auf einer Trüffelplantage in Nouvelle-Aquitaine. Wir folgten einem Trüffelspürhund, einem Lagotto...
Wissenschaft
Kampf dem Krach im Meer
Der Lärm von Maschinen und Schiffsmotoren setzt vielen Meeresbewohnern zu. Dabei gibt es wirksame Techniken, um den Schall zu dämpfen. von HARTMUT NETZ Es geschah an einem sonnigen Morgen im März 2000. An mehreren Stränden der Bahamas wurden 17 Wale angetrieben, darunter 6 Cuvier-Schnabelwale – eine in der Tiefsee lebende Art,...
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