Lexikon
unbestellte Ware
Begriff des bürgerlichen Rechts. Die Zusendung unbestellter Ware gilt als Antrag (Angebot, Offerte) zum Abschluss eines Vertrags. Im Schweigen darauf liegt in der Regel noch keine Annahmeerklärung, die den Vertrag zustande bringen würde. Das Zusenden unbestellter Ware ist unter Umständen auch wettbewerbsrechtlich unlauter und verboten.
Wissenschaft
Hurrikans treten im Nordatlantik immer öfter in Gruppen auf
Tropische Wirbelstürme wie Taifune oder Hurrikans können in Gruppen vorkommen und dann kurz nacheinander auf dieselbe Küstenregion treffen. Das macht sie besonders zerstörerisch und gefährlich. Im Nordatlantik sind solche Cluster in den letzten Jahrzehnten häufiger geworden, im Nordwestpazifik hingegen seltener, zeigt eine neue...
Wissenschaft
Metaatome statt Linsen
Dank sogenannter Metalinsen lassen sich Optiken vollkommen neu aufbauen sowie kompakter und günstiger herstellen. Künftig könnten sie etwa die Kamera-module in Smartphones ersetzen. von MICHAEL VOGEL In einem Smartphone stecken Dinge, deren Bedeutung vielen Menschen gar nicht bewusst ist. Dazu gehört in manchen Handy-Modellen...