Lexikon
Vermögen
Volkswirtschaft
Eigentum natürlicher und juristischer Personen an wirtschaftlichen Gütern und Rechten. Der Gesamtwert der Vermögensobjekte eines Wirtschaftssubjekts heißt Bruttovermögen; nach Abzug der Verbindlichkeiten erhält man das Rein- oder Nettovermögen; Vermögensobjekte können Realvermögen oder Forderungen sein. Die Differenz zwischen Forderungen und Schulden ergibt die Nettoposition oder das Geldvermögen. Das Reinvermögen ist demnach die Summe aus Real- und Geldvermögen. Andere Einteilungen der Vermögensarten nach unterschiedlichen Kriterien: Vermögen im Bereich der privaten Haushalte wird als Gebrauchs- bzw. Verbrauchsvermögen bezeichnet, im Bereich der Unternehmen als Erwerbsvermögen. Das Erwerbspotenzial von Personen betrachtet man heute oft als Ergebnis einer „Investition in Humanvermögen“ (Humankapital).

Wissenschaft
News der Woche 14.03.2025
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Als die Tage kürzer waren
In der Frühzeit der Erde verging ein Tag wesentlich schneller als heute, und der Mond kreiste näher um unseren Planeten. Nun ließ sich dies mithilfe von afrikanischen Sedimenten bis in die ferne Vergangenheit nachvollziehen. von THOMAS BÜHRKE Bei drei Apollo- und zwei Lunochod-Missionen wurden auf dem Mond Retroreflektoren...
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