Lexikon

Vermögen

Volkswirtschaft
Eigentum natürlicher und juristischer Personen an wirtschaftlichen Gütern und Rechten. Der Gesamtwert der Vermögensobjekte eines Wirtschaftssubjekts heißt Bruttovermögen; nach Abzug der Verbindlichkeiten erhält man das Rein- oder Nettovermögen; Vermögensobjekte können Realvermögen oder Forderungen sein. Die Differenz zwischen Forderungen und Schulden ergibt die Nettoposition oder das Geldvermögen. Das Reinvermögen ist demnach die Summe aus Real- und Geldvermögen. Andere Einteilungen der Vermögensarten nach unterschiedlichen Kriterien: Vermögen im Bereich der privaten Haushalte wird als Gebrauchs- bzw. Verbrauchsvermögen bezeichnet, im Bereich der Unternehmen als Erwerbsvermögen. Das Erwerbspotenzial von Personen betrachtet man heute oft als Ergebnis einer „Investition in Humanvermögen“ (Humankapital).
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