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Mutter-/Tochtergesellschaft
aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft
Ein Unternehmen, das einen beherrschenden Einfluss auf ein oder mehrere abhängige Unternehmen (Tochtergesellschaften oder Untergesellschaften) ausübt, nennt man Muttergesellschaft oder Obergesellschaft.
Der Einfluss wird in der Regel durch kapitalmäßige Beteiligung (meistens Mehrheitsbeteiligung) begründet. Die Muttergesellschaft bildet dann als herrschendes Unternehmen mit den Tochtergesellschaften und ggf. mit den wiederum von diesen abhängigen Enkelgesellschaften einen Konzern.