Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Akte

k|te
f.
alle schriftlichen Unterlagen eines geschäftlichen oder behördlichen Vorgangs
(Gerichts~);
Syn.
Akt;
jmdn. in den ~n führen
schriftliche Unterlagen über ihn besitzen;
eine Sache zu den ~n legen
eigtl.
zu den übrigen Schriftstücken, die über die gleiche Sache schon vorhanden sind,
übertr.
sie als erledigt betrachten
[< 
lat.
acta
„Werke, Taten, Amtshandlungen“, Pl. von
actum
„das Geschehene, Vollbrachte“, →
Akt
]
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