Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

entschuldigen

ent|schl|di|gen
V.
1, hat entschuldigt
I.
mit Akk.
1.
etwas e.
als nicht wesentlich, nicht schlimm betrachten (und damit für zulässig, für gerade noch erlaubt erklären);
jmds. Ausdrucksweise, Verhalten e.; das ist nicht zu e.
2.
jmdn. e.
a)
jmds. Verhalten, Handlungsweise erklären (und als verständlich betrachten)
b)
jmds. Fernbleiben erklären (und damit die Erlaubnis dafür erwirken);
ich möchte meine Tochter e.; mein Sohn läßt sich e., er kann morgen nicht kommen; drei Schüler fehlen entschuldigt, zwei nicht entschuldigt
II.
refl.
sich (bei jmdm.) e.
1.
(jmdn.) darum bitten, dass man einen Verstoß nicht übelnimmt;
er hat sich (nicht einmal) entschuldigt; ich muss mich (sehr, vielmals) e., dass ich nicht angerufen habe; du musst dich bei ihm e.
2.
erklären, dass man nicht kommen kann;
sich wegen Krankheit e.
III.
o. Obj.; in den Wendungen
entschuldige!, (bitte) entschuldigen Sie!
nimm es, nehmen Sie es nicht übel!
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