Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

geständig

ge|stạ̈n|dig
Adj.
, o. Steig., nur als Attr. und mit „sein“
(ein Vergehen, eine Tat) gestehend;
ein ~er Angeklagter; der Angeklagte war g.
der Angeklagte gestand seine Tat
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