Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
geständig
ge|stạ̈n|dig 〈
Adj.
, o. Steig., nur als Attr. und mit „sein“〉(ein Vergehen, eine Tat) gestehend;
ein ~er Angeklagter; der Angeklagte war g.
der Angeklagte gestand seine Tat

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