Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

nachtragen

nach|tra|gen
V.
160, hat nachgetragen
I.
mit Akk.
etwas n.
etwas nachträglich einschreiben, buchen, einfügen;
Ergänzungen, Geschäftsvorgänge, Daten n.
II.
mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas n.
1.
jmdm. etwas hinterhertragen, jmdm. folgen und für ihn etwas tragen;
jmdm. den Koffer n.; der Junge vergisst ständig irgendetwas, man muss ihm alles n.
2.
übertr.
jmdm. etwas lange Zeit übel nehmen;
trag es ihm bitte nicht nach, dass er !; jmdm. eine Beleidigung jahrelang n.

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