Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
öffentlich
ọ̈f|fent|lich 〈
Adj.
, o. Steig.〉 1.
die Allgemeinheit, die Gesellschaft, die Bürger, das Publikum betreffend, davon ausgehend;
das ~e Leben; die ~e Meinung; die ~e Ordnung; ~es Recht
alle Vorschriften, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen und der übergeordneten Gewalt sowie zwischen Staat, Gemeinden, Körperschaften regeln;
Ggs. Privatrecht
2.
allgemein zugänglich;
~e Gerichtsverhandlung; ~er Spielplatz; ~es Schwimmbad
3.
zur Verwaltung einer Gemeinde gehörig;
~e Gelder; im ~en Dienst arbeiten
4.
für alle deutlich, sichtbar;
ö. auftreten; etwas ö. bekannt machen, zeigen; etwas ö. behaupten

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