Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

öffentlich

ọ̈f|fent|lich
Adj.
, o. Steig.
1.
die Allgemeinheit, die Gesellschaft, die Bürger, das Publikum betreffend, davon ausgehend;
das ~e Leben; die ~e Meinung; die ~e Ordnung; ~es Recht
alle Vorschriften, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen und der übergeordneten Gewalt sowie zwischen Staat, Gemeinden, Körperschaften regeln;
Ggs.
Privatrecht
2.
allgemein zugänglich;
~e Gerichtsverhandlung; ~er Spielplatz; ~es Schwimmbad
3.
zur Verwaltung einer Gemeinde gehörig;
~e Gelder; im ~en Dienst arbeiten
4.
für alle deutlich, sichtbar;
ö. auftreten; etwas ö. bekannt machen, zeigen; etwas ö. behaupten
Foto einer Frau, die eine Tablette zum Mund führt
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