Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Zoll2

Zll2
m.
1.
früher
für die Benutzung von Straßen, Brücken o. Ä. erhobene Abgabe
(Brücken~, Wege~)
2.
Abgabe, die auf Waren beim Transport über die Grenze erhoben wird;
Z. erheben
3.
nur Sg.
Amt, Amtsgebäude, in dem der Zoll
(2)
erhoben wird
4.
ugs.
Stelle, an der die Zöllner die Reisenden kontrollieren;
durch den Z. gehen, fahren
[< 
ahd.
zol
„Zoll“, < 
kirchenlat.
teloneum
< 
griech.
telonion
„Zollhaus“, zu
telos
„Abgabe, Steuer“]
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