Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Zoll2
Zọll2 1.
〈früher〉
für die Benutzung von Straßen, Brücken o. Ä. erhobene Abgabe
(Brücken~, Wege~)
2.
Abgabe, die auf Waren beim Transport über die Grenze erhoben wird;
Z. erheben
3.
〈nur Sg.〉
Amt, Amtsgebäude, in dem der Zoll
(2)
erhoben wird 4.
〈ugs.〉
Stelle, an der die Zöllner die Reisenden kontrollieren;
durch den Z. gehen, fahren
[<
ahd.
zol
„Zoll“, < kirchenlat.
teloneum
< griech.
telonion
„Zollhaus“, zu telos
„Abgabe, Steuer“]
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