wissen.de Artikel

Urlaub wie bei Freunden

NPO

 

Mitwohnen statt Hotelzimmer – der neue Trend.
SXC

Urlaub mit Anschluss: Hotelblöcke sind out, Privatunterkünfte in. Wer im Urlaub authentische Begegnungen, wertvolle Tipps und unmittelbaren Kontakt mit Einheimischen sucht, der ist bei Übernachtungsportalen wie airbnb und Co richtig. Denn sie vermitteln Zimmer oder Appartements von privat an privat – mit Familienschluss häufig inklusive. Ein Urlaub der etwas persönlicheren Art ist da oft vorprogrammiert.

 

 

Von der Studentenbude zum Webtrend

Die Idee, das eigene WG-Zimmer oder ein Gästezimmer an Touristen zu vermieten, ist nicht neu: Schon in den 1960er Jahren nutzten Pariser Studenten diese Möglichkeit, um ihr knappes Budget in den Semesterferien aufzustocken. Für die Besucher hatte dieser Deal den Vorteil, billiger zu sein als ein Hotelzimmer. Mit dem Internet hat sich die Idee des "Mitwohnens auf Zeit" und des Wohnungstauschs inzwischen zu einer ganzen Branche weiterentwickelt.

Vorreiter der neuen Urlaubsidee ist die von US-Studenten ins Leben gerufene Plattform Airbnb. 2008 bot die Wohngemeinschaft aus Geldnot einen Schlafplatz mit Luftmatratze in ihrer Wohnung in San Francisco an – per Internet. Heute vermittelt airbnb gegen Gebühr weltweit Privatunterkünfte vom einfachen Gästezimmer bis zum noblen Designer-Loft. Auch ausgefallene Wohnobjekte wie Almhütten, Segeljachten oder Baumhäuser werden auf dem Portal vermittelt. Nach ähnlichem Prinzip funktionieren auch andere Portale wie wimdu, 9flats, housetrip und Gloveler.

Günstiger als ein Hotel

Wer einen Urlaub plant, für den kann es sich lohnen, ein solches Mitwohnen auf Zeit in Betracht zu ziehen. Zum einen ist die Übernachtung im Gästezimmer oder der zeitweilig verwaisten Wohnung eines Einheimischen meist deutlich günstiger als ein Hotelzimmer – gerade in den großen Metropolen. Zum anderen ist die private Umgebung oft angenehmer und wohnlicher als ein anonymes Hotelzimmer.

Auf den Portalen stellen die Anbieter ihre Wohnungen oder Gästezimmer meist mit Fotos und Beschreibungen vor, oft auch sich selbst. Bewertungen und Kommentare von früheren Gästen geben zudem einen Überblick über die Erfahrungen anderer. Buchung und Bezahlung laufen über die Plattform. Der Gast überweist das Geld an den Betreiber, der es weiter an den Gastgeber leitet – und meist eine Vermittlungsgebühr einbehält.

Auswahl sehr unterschiedlich

Die Auswahl der Wohnungen und Zimmer ist dabei je nach Anbieter sehr unterschiedlich: Bei airbnb umfasst das Angebot mittlerweile immerhin mehr als 100.00 Unterkünfte in 192 Ländern – so viel wie bei keinem anderen Übernachtungsportal. Wimdu und 9flats brachten es in einem aktuellen Test bei der Unterkunftssuche auf deutlich weniger Treffer. Schwerpunkt sind hier eher Appartements, weniger das Mitwohnen  mit Gastgeber. Eher etwas für den Kurztrip innerhalb Deutschlands ist Gloveler, hier finden sich kaum Angebote außerhalb der Landesgrenzen.

Couchsurfing – als Gast unterwegs

Eine etwas anderen Schwerpunkt hat das Couchsurfing: Diese Mitwohn-Angebote sind umsonst, denn hier steht die Begegnung im Vordergrund. Vermieter und Reisende wollen Menschen kennenlernen, anderer Kulturen und Lebensweisen hautnah erleben  – und nehmen dafür auch mal eine klumpige Matratze oder den Platz auf dem Sofa in Kauf. Wer offen für Neues ist und keine Scheu vor Nähe und ungewohnten Erfahrungen hat, für den kann ein Urlaub als Couchsurfer ein bereicherndes Erlebnis sein.

Tipps für angehende Gastgeber

Was muss man beachten, wenn man selbst Touristen aufnehmen möchte – sei es als Couchsurfer oder bezahlenden Mitbewohner? Beim kostenlosen Couchsurfen ist es am einfachsten: Wie bei jedem anderen Besucher lernt man sich ja kennen und kann so auch einschätzen, ob man dem Besuch trauen kann oder nicht. Auch eine Genehmigung des Vermieters ist hier nicht nötig.

Anders aber beim Vermieten eines Zimmers oder Wohnung auf Zeit: Hier muss der Vermieter informiert werden und einer Untervermietung zustimmen – sonst kann schlimmstenfalls sogar eine Kündigung drohen. Im Januar 2014 sorgte zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs für Aufsehen. Denn es entschied, dass eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung nicht automatisch bedeutet, dass die Wohnung auch an ständig wechselnde Touristen vermietet werden darf. Nach Ansicht der Richter muss der Vermieter darüber explizit informiert werden.

Und noch ein Punkt beschäftigt viele potenzielle Gastgeber und Wohnungstauscher: Wie schütze ich mich vor Schäden oder gar Vandalismus? Die großen Übernachtungsportale sichern für einen solchen Fall meist eine Entschädigung zu. Es kann allerdings nicht schaden, ein Übergabeprotokoll anzufertigen oder eine Kaution zu fordern. Und wie klappts mit den Nachbarn? Generell müssen die Nachbarn einer Vermietung auf Zeit nicht zustimmen. Aber natürlich gelten die gleichen Regeln und Zugeständnisse wie beim normalen Zusammenleben im Haus: Wenn es ständig Krach gibt, weil die eingemieteten Touristen zu laut sind, dann kann es schon mal Ärger geben.

NPO, April 2014

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon