Lexikon
Gleichheit
Verfassungsrecht
Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein z. B. nach Art. 3 GG für Deutsche und Ausländer geltendes Grundrecht. Wurde dieses Grundrecht zunächst nur als Gebot bei der Rechtsanwendung verstanden (also Gebot an Exekutive und Justiz), so wird heute auch die Gleichheit des Gesetzes gefordert; d. h., es wird das Verbot willkürlich ungleicher Rechtsetzung damit verbunden und damit auch der Gesetzgeber unter das Gleichheitsgebot gestellt. – In
Österreich
ist die Gleichheit vor dem Gesetz in Art. 7 BVerfG, in der Schweiz
durch Art. 8, 9 der Bundesverfassung gewährleistet.
Wissenschaft
Informationen und Desinformationen
Da Informationen für unsere Gesellschaft immer wichtiger werden, wächst gleichzeitig die Gefahr durch Desinformation, zu der auch die bekannten „alternativen Fakten“ gehören. Eine Professorin für die Philosophie der Wissenschaft – Cailin O´Connor – und ein Professor für Logik – James Owen Weatherall –, die beide in Kalifornien...
Wissenschaft
Anpassung an stärkereiche Nahrung schon bei Frühmenschen
Das Enzym Amylase in unserem Speichel ermöglicht uns, Stärke bereits im Mund in Zucker aufzuspalten. Heutige Menschen besitzen zahlreiche Kopien des dafür verantwortlichen Gens. Doch wann hat es sich erstmals verdoppelt und damit die Grundlage für unsere kohlenhydratreiche Ernährung gelegt? Eine Studie zeigt nun, dass diese...