Lexikon
Gleichheit
Verfassungsrecht
Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein z. B. nach Art. 3 GG für Deutsche und Ausländer geltendes Grundrecht. Wurde dieses Grundrecht zunächst nur als Gebot bei der Rechtsanwendung verstanden (also Gebot an Exekutive und Justiz), so wird heute auch die Gleichheit des Gesetzes gefordert; d. h., es wird das Verbot willkürlich ungleicher Rechtsetzung damit verbunden und damit auch der Gesetzgeber unter das Gleichheitsgebot gestellt. – In
Österreich
ist die Gleichheit vor dem Gesetz in Art. 7 BVerfG, in der Schweiz
durch Art. 8, 9 der Bundesverfassung gewährleistet.
Wissenschaft
Geheimnisvolles Licht
Experimente enthüllen die eigenartige Quantennatur des Lichts immer besser. So kann Licht zum „Ausfrieren“ gebracht werden, Materie erschaffen und sogar dafür sorgen, dass Atome sich gegenseitig anziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Licht gehört zu den Erscheinungen, die so alltäglich sind, dass man gar nicht weiter über sie nachdenkt....
Wissenschaft
Standheizung
Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...