Lexikon

Gleichheit

Verfassungsrecht
Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein z. B. nach Art. 3 GG für Deutsche und Ausländer geltendes Grundrecht. Wurde dieses Grundrecht zunächst nur als Gebot bei der Rechtsanwendung verstanden (also Gebot an Exekutive und Justiz), so wird heute auch die Gleichheit des Gesetzes gefordert; d. h., es wird das Verbot willkürlich ungleicher Rechtsetzung damit verbunden und damit auch der Gesetzgeber unter das Gleichheitsgebot gestellt. In
Österreich
ist die Gleichheit vor dem Gesetz in Art. 7 BVerfG, in der
Schweiz
durch Art. 8, 9 der Bundesverfassung gewährleistet.
Verwitterte, weiße Bäume auf trockenem, roten Boden in einer offenen Landschaft mit wenigen grünen Sträuchern.
Wissenschaft

Der Todbringer

Süditalien verliert seine Olivenbäume, Mallorca seine Mandeln, Frankreich bangt um seinen Wein. Ein unsichtbarer Feind dringt nach Europa ein: das Bakterium Xylella fastidiosa. von ROMAN GOERGEN Die süditalienischen Landschaften sehen aus wie nach einem Feuer, doch es hat nicht gebrannt. In weiten Teilen Apuliens stehen...

Kelten
Wissenschaft

Starken Keltinnen auf der Spur

Wenn griechische und römische Gelehrte über Kelten schreiben, betonen sie das ihnen eigenartig erscheinende Auftreten der Frauen. Historiker haben diesen antiken Quellen lange misstraut. Doch genetische Analysen untermauern nun deren Glaubwürdigkeit. von DAVID NEUHÄUSER Die Frauen Galliens gleichen den Männern nicht nur in ihrer...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon