Lexikon
Gleichheit
Verfassungsrecht
Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein z. B. nach Art. 3 GG für Deutsche und Ausländer geltendes Grundrecht. Wurde dieses Grundrecht zunächst nur als Gebot bei der Rechtsanwendung verstanden (also Gebot an Exekutive und Justiz), so wird heute auch die Gleichheit des Gesetzes gefordert; d. h., es wird das Verbot willkürlich ungleicher Rechtsetzung damit verbunden und damit auch der Gesetzgeber unter das Gleichheitsgebot gestellt. – In
Österreich
ist die Gleichheit vor dem Gesetz in Art. 7 BVerfG, in der Schweiz
durch Art. 8, 9 der Bundesverfassung gewährleistet.
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