Lexikon
Interẹssensphạ̈re
Völkerrecht
ein Gebiet, in dem nach den Regeln der klassischen Diplomatie aufgrund von Vereinbarungen zwischen den interessierten Staaten einem von ihnen oder mehreren (dann oft abgegrenzt) ein besonderes Einwirkungsrecht politischer oder wirtschaftlicher Art gegeben wird. Dies kann bis zu Interventionen führen, bei denen die Einwirkung anderer Mächte ausgeschlossen wird. – Interessensphären waren z. B. Marokko 1904–1911 für Frankreich und Deutschland, Persien 1907 für Großbritannien und Russland. – Heute grenzen zuweilen internationale Konzerne Interessensphären gegeneinander ab.
Wissenschaft
Ausweg aus der Antibiotika-Krise
Gegen viele Bakterien hilft kein Antibiotikum mehr. Doch Phagen können solche Bakterien töten. Nach einer langen Pause nimmt die Phagenforschung jetzt wieder Fahrt auf. von YasMin Appelhans Als das Telefon klingelt, ist Steffanie Strathdee ausnahmsweise nicht bei ihrem Mann im Krankenhaus. Dabei wacht sie seit Wochen fast ständig...
Wissenschaft
Ersatz für die Ewigen
Mehr als 10.000 Ewigkeitschemikalien zu ersetzen, ist eine Herkulesaufgabe für die Forschung. Wenige Pioniere machen derzeit einen Anfang. von SUSANNE DONNER Wundermittel“ nennt das Fraunhofer-Magazin diese gigantische Klasse an Chemikalien, von denen sich die Menschheit über 80 Jahre lang absolut abhängig gemacht hat: die PFAS....