Lexikon
Interẹssensphạ̈re
Völkerrecht
ein Gebiet, in dem nach den Regeln der klassischen Diplomatie aufgrund von Vereinbarungen zwischen den interessierten Staaten einem von ihnen oder mehreren (dann oft abgegrenzt) ein besonderes Einwirkungsrecht politischer oder wirtschaftlicher Art gegeben wird. Dies kann bis zu Interventionen führen, bei denen die Einwirkung anderer Mächte ausgeschlossen wird. – Interessensphären waren z. B. Marokko 1904–1911 für Frankreich und Deutschland, Persien 1907 für Großbritannien und Russland. – Heute grenzen zuweilen internationale Konzerne Interessensphären gegeneinander ab.
Wissenschaft
Lasst sie brennen!
Eines meiner schönsten Erlebnisse ist der Besuch des Sequoia-Nationalparks im US-Bundesstaat Kalifornien. Die majestätischen Riesenmammutbäume, die dort stehen, sind nicht nur in den räumlichen, sondern auch in der zeitlichen Dimension wahre Giganten: Die größten Exemplare haben eine Höhe von 95 Metern, und nicht wenige von ihnen...
Wissenschaft
»Es ist ein Informationswettstreit«
Ruben Bouwmeester von der Deutschen Welle sieht sich als Brückenbauer zwischen Wissenschaft und Medien, der Desinformationen mit Verstand und KI bekämpft. Das Gespräch führte Nikolaus Fecht Herr Bouwmeester, was steckt hinter dem System „Truly Media“? Dies ist eine 2017 vom griechischen Athens Technology Center (ATC) und der...