Lexikon
Mord
vorsätzliche Tötung eines Menschen unter besonders schweren Umständen, vom Totschlag durch die Niedrigkeit der Motivation unterschieden; im deutschen Strafrecht werden nach § 211 StGB unterschieden: die Tötung aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, auf heimtückische oder grausame Weise oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken; meist mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.
In der Schweiz wird Mord nach Art. 112 StGB mit lebenslänglichem Zuchthaus, in Österreich nach § 75 StGB mit 10–20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Totschlag, Kindesmord.
Wissenschaft
Höhlenkino im Flackerlicht
Feuerschein erleuchtete die Wände nicht nur für die Arbeit der Künstler, manche Werke erweckte es regelrecht zum Leben. von Rolf Heßbrügge Prähistorische Höhlenkunst liegt meist tief im Inneren von Höhlen verborgen. Ohne Beleuchtung sieht man dort kaum die Hand vor Augen, geschweige denn die Objekte an den Wänden. Die...
Wissenschaft
Elfenbein aus der Retorte
Mit künstlichem Elfenbein lassen sich alte Kunstwerke restaurieren, ohne dass Elefanten dafür sterben müssen. Zudem könnte das neue Material bald auch im Fahrzeugbau zum Einsatz kommen. von ROLF HEßBRÜGGE Wer den karg eingerichteten Produktionsraum in Wien-Aspern betritt, kneift unwillkürlich die Augen zusammen. „Ich weiß, das...