Lexikon
Mord
vorsätzliche Tötung eines Menschen unter besonders schweren Umständen, vom Totschlag durch die Niedrigkeit der Motivation unterschieden; im deutschen Strafrecht werden nach § 211 StGB unterschieden: die Tötung aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, auf heimtückische oder grausame Weise oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken; meist mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.
In der Schweiz wird Mord nach Art. 112 StGB mit lebenslänglichem Zuchthaus, in Österreich nach § 75 StGB mit 10–20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Totschlag, Kindesmord.
Wissenschaft
Flüchtige Dogmen
Warum werden in der Biologie immer wieder Dogmen aufgestellt – und meist auch wieder gebrochen? Schließlich kommt der Begriff „Dogma“ historisch aus Theologie und Philosophie und bezeichnet vornehmlich eine – meist „von oben“ – beschlossene oder gar verordnete grundsätzliche Lehraussage, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich...
Wissenschaft
Von Helden und Räubern
Jedes Geschäft hat seine Helden. Auch – seien wir mal ehrlich – die an sich so selbstlose und einzig der Wahrheit verpflichtete Wissenschaft. Der Stoff, aus dem ihre Helden sind, ist dabei oftmals der gleiche: Jemand widerspricht mit ganz neuen Erkenntnissen der anerkannten Meinung, wird dafür über lange Zeit angegriffen,...