Lexikon
Protektorạt
Völkerrecht
[
das; lateinisch
]die halbkoloniale „Schutzherrschaft“ vorwiegend eines europäischen Staats (Schutzmacht) über ein afrikanisches oder asiatisches Gebiet; auch ein solches Gebiet selbst (Schutzgebiet). Der Schutzmacht steht die außenpolitische Vertretung zu, sie übt den militärischen Schutz aus und regelt die Finanzen und die Wirtschaft. Das Protektorat unterscheidet sich von einer Kolonie durch die etwas größere Autonomie, die jedoch nie Souveränität bedeutet. Im Übrigen ist Protektorat eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Gestaltungen, z. B. die früheren Protektorate Frankreichs über Tunis und Marokko (Verträge von 1881 und 1912), Spaniens über Marokko, Großbritanniens über Kuwait, Bahrein, Oman, Nordrhodesien (jetzt: Sambia) und Uganda. – Eine Übertragung auf quasistaatsrechtliche (innerstaatliche) Verhältnisse war das Protektorat Böhmen und Mähren 1939.
Wissenschaft
Künstliche Debatten über Künstliche Intelligenz
Von Künstlicher Intelligenz (KI) kann man in den Medien seit den 1970er-Jahren lesen oder hören – zunächst natürlich auf Englisch: Artificial Intelligence (AI) hieß das Schlagwort, und es wird historisch interessierte Menschen amüsieren, wenn sie erfahren, dass damals auch der Ausdruck „information overload“ geprägt wurde,...
Wissenschaft
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Mit einer neuen Methode ist es gelungen, die Bewegung eines Elektrons bei der Ionisierung in Echtzeit nachzuvollziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Die wechselseitige Beeinflussung von Licht und Materie gehört zu den grundlegendsten physikalischen Prozessen. In den letzten Jahren haben sich neue Möglichkeiten ergeben, um diese...