Lexikon
Studẹnt
[
Abkürzung stud.lateinisch
]seit dem 14. Jahrhundert eingeführte Bezeichnung für Studierende an Hochschulen, in Österreich und der Schweiz auch für Schüler der höheren Schule gebraucht. Jahrhundertelang war für die Studenten in Deutschland ein eigener Lebensstil mit besonderen Gemeinschaftsbildungen und -bräuchen kennzeichnend. Nach dem 1. Weltkrieg und mehr noch nach dem 2. Weltkrieg ging das Bewusstsein eines besonderen akademischen Standes zurück.
Die Gesamtheit der an einer Hochschule eingeschriebenen Studenten (ohne Gasthörer) wird als Studentenschaft bezeichnet. In den meisten Bundesländern verwaltet die Studentenschaft ihre eigenen Angelegenheiten selbst. Die studentische Selbstverwaltung nehmen in der Regel das Studentenparlament als „Legislative“ und der Allgemeine Studentenausschuss (Asta) als „Exekutive“ wahr. 1949 hatten sich die Studentenschaften zum Verband Deutscher Studentenschaften (VDS) zusammengeschlossen, der infolge der Studentenbewegung der 1960er Jahre in eine Krise geriet und, unter Ausbildung der Gegenorganisation Arbeitsgemeinschaft Deutscher Studenten (ADS), 1969–1971 zum sozialrevolutionären Kampfverband wurde. 1975 wurde der VDS unter Einbeziehung der Fachhochschulen und höheren Fachschulen in Vereinigte Deutsche Studentenschaft (VDS) umbenannt; seit 1993 nimmt der freie zusammenschluss von studentInnenschaften diese Aufgaben wahr.
Die stetig ansteigenden Studentenzahlen bringen zahlreiche Probleme mit sich, z. B. Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) und schlechte Berufsaussichten für Akademiker. Viele Studienbewerber müssen eine andere als die von ihnen gewünschte Fachrichtung einschlagen oder können ihr Studium nicht am Hochschulort ihrer Wahl oder zum vorgesehenen Zeitpunkt aufnehmen.
Von entscheidender Bedeutung für sozial ausgeglichene Studienchancen ist die finanzielle Förderung durch den Staat. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten Studenten, falls sie oder ihre Eltern die Kosten für den Lebensunterhalt nicht aufbringen können, Förderungsbeiträge, die zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt werden.
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