Lexikon
Verteidigung
Strafprozess
die Vertretung der Interessen und Rechte des Beschuldigten in jeder Lage des Verfahrens durch einen Verteidiger. Diese ist in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere dann notwendig (notwendige Verteidigung; dabei erforderlichenfalls Bestellung eines Offizialverteidigers durch das Gericht), wenn die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder Landgericht in erster Instanz stattfindet; wenn die Tat ein Verbrechen ist oder der Beschuldigte sich bis zur Hauptverhandlung in mehr als 3-monatiger Haft befunden hat und nicht wenigstens 2 Wochen vor der Hauptverhandlung entlassen wurde; wenn Sicherungsverwahrung, Unterbringung in eine Heil- oder Pflegeanstalt oder Untersagung der Berufsausübung in Betracht kommt; wenn der Beschuldigte taub oder stumm ist oder die Hauptverhandlung gegen einen Abwesenden stattfindet. Ansonsten kann der Beschuldigte sich selbst verteidigen. – Ähnliche Bestimmungen in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Schmerzfrei
Schmerzmedikamente sind für viele Menschen am Lebensende eine Erleichterung. Bei chronischen Krankheiten jedoch sind sie mit einer Suchtgefahr verbunden.
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Wissenschaft
Elfenbein aus der Retorte
Mit künstlichem Elfenbein lassen sich alte Kunstwerke restaurieren, ohne dass Elefanten dafür sterben müssen. Zudem könnte das neue Material bald auch im Fahrzeugbau zum Einsatz kommen. von ROLF HEßBRÜGGE Wer den karg eingerichteten Produktionsraum in Wien-Aspern betritt, kneift unwillkürlich die Augen zusammen. „Ich weiß, das...