Lexikon
Verteidigung
Strafprozess
die Vertretung der Interessen und Rechte des Beschuldigten in jeder Lage des Verfahrens durch einen Verteidiger. Diese ist in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere dann notwendig (notwendige Verteidigung; dabei erforderlichenfalls Bestellung eines Offizialverteidigers durch das Gericht), wenn die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder Landgericht in erster Instanz stattfindet; wenn die Tat ein Verbrechen ist oder der Beschuldigte sich bis zur Hauptverhandlung in mehr als 3-monatiger Haft befunden hat und nicht wenigstens 2 Wochen vor der Hauptverhandlung entlassen wurde; wenn Sicherungsverwahrung, Unterbringung in eine Heil- oder Pflegeanstalt oder Untersagung der Berufsausübung in Betracht kommt; wenn der Beschuldigte taub oder stumm ist oder die Hauptverhandlung gegen einen Abwesenden stattfindet. Ansonsten kann der Beschuldigte sich selbst verteidigen. – Ähnliche Bestimmungen in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Higgs-Hilfe für den Urknall?
Die Physik des Makrokosmos hängt eng mit der des Mikrokosmos zusammen. Das könnte erklären, warum unser Universum groß und gleichförmig wurde. von RÜDIGER VAAS Zeit ist relativ. Und die Urzeit des Universums ist nicht einfach vergangen, sondern immer noch präsent: zum Beispiel in jedem Kubikzentimeter Weltraum. Darin gibt es...
Wissenschaft
Tierischer Transport
Zoochorie, die Verbreitung von Samen durch Tiere, formt Ökosysteme und fördert Biodiversität. Ihre Erforschung bringt stetig neue, verblüffende Zusammenhänge ans Licht. von KURT DE SWAAF Wer kennt sie nicht? Die Pflanze mit großen Blättern, an der Kügelchen wachsen, die immer überall hängen bleiben. Ihre erstaunliche...