Lexikon

Vortäuschen einer Straftat

Straftatbestand gemäß § 145 d des Strafgesetzbuches, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Strafbar macht sich danach, „wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder dass die Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat bevorstehe“.
Geschlechtschromosomen
Wissenschaft

Wie Geschlechtshormone das Immunsystem prägen

Frauen und Männer sind gegenüber zahlreichen Krankheiten unterschiedlich anfällig. Grund dafür ist, dass sich ihr Immunsystem unterscheidet. Unklar war allerdings, ob die Unterschiede vor allem genetisch bedingt sind oder durch die Geschlechtshormone verursacht werden. Nun zeigt eine Studie an Trans-Männern, dass deren...

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Wissenschaft

Kernkraft: zu teuer und zu langsam?

Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...

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