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1-Euro-Job

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Die offizielle Bezeichnung für den 1-Euro-Job lautet "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung". Diese 1-Euro-Jobs werden von kommunalen Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützigen Organisationen angeboten und dürfen nur Arbeiten umfassen, die ohne die Mithilfe "billiger" Arbeitskräfte nicht zu leisten wären. 

Auf diese Weise soll der Wegfall regulärer Arbeitsstellen verhindert und zugleich die Bestimmungen unseres Sozialrechts auf Langzeitarbeitslose ausgedehnt werden: Wer Arbeitslosengeld II bezieht, wird gemäß Hartz-IV-Gesetz zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Nimmt man eine angebotene Stelle nicht an, wird das Arbeitslosengeld II gekürzt. Nimmt man einen 1-Euro-Job an, begründet dies allerdings kein Arbeitsverhältnis – das Arbeitslosengeld bleibt also bestehen.

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