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1. Januar 2000  -  Berlin ...

Berlin: Mit dem Neujahrstag tritt in Deutschland das neue Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft. Alle hier geborenen ausländischen Kinder erhalten mit ihrer Geburt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in der Bundesrepublik lebt. Bis zum 23. Lebensjahr müssen sie sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Erwachsene erhalten bereits nach acht statt bisher nach 15 Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung. Nach Schätzung der Bundesregierung können rd. 3,7 Mio. der etwa 7,3 Mio. Ausländer deutsche Staatsbürger werden.

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