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1. Januar 2000
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Berlin
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Berlin: Mit dem Neujahrstag tritt in Deutschland das neue Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft. Alle hier geborenen ausländischen Kinder erhalten mit ihrer Geburt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in der Bundesrepublik lebt. Bis zum 23. Lebensjahr müssen sie sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Erwachsene erhalten bereits nach acht statt bisher nach 15 Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung. Nach Schätzung der Bundesregierung können rd. 3,7 Mio. der etwa 7,3 Mio. Ausländer deutsche Staatsbürger werden.
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Verständnis für soziale Strukturen fördert den eigenen Aufstieg
Wer sozial gut vernetzt ist, bringt es oft besonders weit auf der Karriereleiter. Doch welche Faktoren bestimmen darüber, ob wir uns mit den „richtigen“ Personen anfreunden? Eine Studie hat nun erhoben, wie sich die sozialen Netzwerke von Studierenden in ihrer Anfangszeit an der Universität entwickeln. Das Ergebnis: Wer bereits...
Wissenschaft
Gewalt kann Erbgut über Generationen hinweg verändern
Stress hat folgenreiche Konsequenzen für unsere Gesundheit und kann uns körperlich und seelisch krank machen. Forschende haben nun untersucht, ob die durch Gewalterfahrungen ausgelöste Stressfolgen auch über das Erbgut an nachfolgende Generationen vererbt werden. Dafür analysierte das Team die epigenetischen Anhänge an der DNA...