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1. Oktober 1938  -  Die Ausländerpolizeiverordnung vom 22 ...

Die Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 tritt im Deutschen Reich in Kraft. Danach wird u. a. der Aufenthalt im Reich nur solchen Personen gestattet, die Gewähr dafür bieten, sich der gewährten Gastfreundschaft würdig zu erweisen. Zurückweisungen sind bereits an der Grenze zulässig.

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