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12. Juni 1933  -  Das Reichsgesetz gegen Verrat an ...

Das Reichsgesetz gegen Verrat an der deutschen Volkswirtschaft führt eine Anzeigepflicht für vermögenssteuerpflichtige Werte ein, die einen Betrag von 1000 Reichsmark (bei Lagerung im Ausland) oder 200 RM (im Inland) übersteigen.

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