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13. September 1978  -  Die Bundesregierung weigert sich ...

Die Bundesregierung weigert sich, den Exilkroaten Stepan Bilandzic an Jugoslawien auszuliefern. Zuvor erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt eine Auslieferung für unzulässig. Das Oberlandesgericht Köln dagegen hatte der Bundesregierung die Entscheidung freigestellt.

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