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17. Juli 1941  -  Um das ungestörte Anhören von ...

Um das ungestörte Anhören von Wehrmachtsberichten, die im reichsdeutschen Rundfunk ausgestrahlt werden, in Gaststätten zu ermöglichen, verfügt die Leitung der Wirtschaftsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, dass während der Sendungen keine Gäste bedient werden dürfen.

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