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18. September 1919  -  Das Volksgericht für den Landesgerichtsbezirk ...

Das Volksgericht für den Landesgerichtsbezirk München I erlässt nach 18-tägiger Verhandlung das Urteil im sog. Geiselmörderprozess. Sechs Angeklagte werden zum Tod verurteilt, sieben zu 15 Jahren Zuchthaus, zwei werden freigesprochen. Die Todesurteile werden einen Tag später durch Erschießen vollstreckt.

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