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18. September 1979  -  Der Bundesgerichtshof entscheidet ...

Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass eine Leugnung der Judenvernichtung im Dritten Reich einen Beleidigungstatbestand bildet. Klageberechtigt seien solche Personen, die aufgrund ihrer Abstammung im Nationalsozialismus verfolgt worden seien.

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