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22. Oktober 1938  -  Durch Erlass des Reichsministers des ...

Durch Erlass des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, wird dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, Heinrich Himmler, die Befugnis übertragen, in den sudetendeutschen Gebieten Maßnahmen auch außerhalb der gesetzlichen Grenzen zu treffen.

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