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4. Oktober 1937  -  Die deutsche Reichsregierung erlässt ein ...

Die deutsche Reichsregierung erlässt ein Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte. Danach erhalten die Behörden weitgehende Vollmachten zur Lenkung der Bautätigkeiten. Vorrangig soll die "Ausgestaltung" Berlins, Münchens, Nürnbergs und Hamburgs betrieben werden.

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