Lexikon

Norddeutscher Bund

Über die "Einigung von oben"
Über die "Einigung von oben"
Der Philosoph Rudolf Eucken unterzieht in seinen "Lebenserinnerungen" (1920) die Gründung des Norddeutschen Bundes einer kritischen Analyse:

Die Bismarck'sche Politik dagegen stellt die Lage unter einen völlig neuen Anblick. Hatten wir bis dahin die Einigung Deutschlands vom gemeinsamen Willen des ganzen Volkes erwartet, so wurde uns nun jene Leistung von oben her entgegengebracht. Die einzelnen hatten kaum etwas eigenes zu tun, sondern nur sich willfährig der gebotenen Gestaltung einzufügen. Die überwiegende Mehrzahl folgte dieser Richtung; es wirkte wohltuend und befestigend, dass sich aus dem wirren Getriebe der Parteien und der sich gegenseitig widersprechenden Programme eine feste Hand hervorhob und ein deutliches Ziel vorhielt. Andere aber konnten bei aller Anerkennung der überlegenen Größe des Mannes die Tatsache nicht vollauf verwinden, dass jene Wendung ohne alle Selbsttätigkeit des Volkes erfolgte, und dass sie zugleich in die Bahnen eines ausgesprochenen Realismus geriet. Diesen Männern erschien die Wendung als zu äußerlich, als zu einseitig militärisch und wirtschaftlich ... Die Schuld jener Wendung lag freilich weniger an Bismarck, dessen unermessliche Verdienste über aller Kritik stehen, als an der Schlaffheit und Trägheit des Deutschen Bürgertums ..."

von O. von Bismarck nach dem Deutschen Krieg seit August 1866 geschaffener deutscher Bundesstaat, in dem sich die auf preußischer Seite am Krieg beteiligten 17 Staaten unter Führung Preußens (vergrößert um Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt am Main) zusammenschlossen. Durch Friedensverträge (September/Oktober 1866) traten auch Hessen-Darmstadt (nur nördlich des Mains), Reuß ältere Linie, Sachsen und Sachsen-Meiningen dem Norddeutschen Bund bei. Entsprechend der am 1. 7. 1867 in Kraft getretenen Verfassung übernahm der preußische König (Wilhelm I.) die Bundespräsidentschaft mit dem Oberbefehl über das Bundesheer sowie die Leitung der auswärtigen Politik und ernannte die Bundesbeamten. Dem Bundesrat, als „Zentralbehörde“ und oberstem Regierungsorgan, stand als einziger verantwortlicher Bundesminister der von Preußen zu ernennende Bundeskanzler (Bismarck) vor. Der Bundesrat sowie der nach allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht gebildete Reichstag übten die Gesetzgebung aus. Die Verfassung des Norddeutschen Bunds bildete die Grundlage für die deutsche Reichsverfassung von 1871.
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