Lexikon
Vollmacht
die rechtsgeschäftliche Erteilung der bürgerlich-rechtlichen Vertretungsmacht für den Vollmachtgeber an einen oder mehrere Bevollmächtigte, als Generalvollmacht für alle oder als Spezialvollmacht für einzelne Rechtsgeschäfte. Die Vollmachtserteilung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Im Handelsrecht werden Prokura und Handlungsvollmacht unterschieden.
Wissenschaft
Eine doppelte Überraschung
Biber und Fischotter waren lange aus weiten Teilen Europas verschwunden. Nun kehren beide zurück und verblüffen dabei die Fachwelt. von KURT DE SWAAF Ihre Spuren sind unübersehbar. Schon von der Alten Brücke aus erkennt man gefällte Weidenstämme, deren kahle Spitzen jetzt im Fluss liegen. Näher dran, am Ufer, gibt es weitere...
Wissenschaft
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Das langwierige Laden der Batterie ist ein Grund, warum viele Menschen vor dem Kauf eines Elektroautos zurückschrecken. Doch es geht auch schneller, wie eine Technik aus dem deutschen Südwesten zeigt. von RALF BUTSCHER Wenn die meisten Automobile künftig nicht mehr von einem Verbrennungsmotor, sondern elektrisch angetrieben...