Lexikon
Vollmacht
die rechtsgeschäftliche Erteilung der bürgerlich-rechtlichen Vertretungsmacht für den Vollmachtgeber an einen oder mehrere Bevollmächtigte, als Generalvollmacht für alle oder als Spezialvollmacht für einzelne Rechtsgeschäfte. Die Vollmachtserteilung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Im Handelsrecht werden Prokura und Handlungsvollmacht unterschieden.
Wissenschaft
Das mach ich doch im Schlaf
Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...
Wissenschaft
Strom ohne Widerstand: Wann ist es so weit?
Strom aus der Leitung ist sehr praktisch. Aber leider kommt nicht aller Strom, der im Kraftwerk in die Leitung eingespeist wird, auch bei uns an. Selbst die besten Kabel haben einen elektrischen Widerstand, sodass beim Transport des Stroms Energie verloren geht – die meiste davon in Form von Wärme. Das jedoch könnte sich bald...