Lexikon
Vollmacht
die rechtsgeschäftliche Erteilung der bürgerlich-rechtlichen Vertretungsmacht für den Vollmachtgeber an einen oder mehrere Bevollmächtigte, als Generalvollmacht für alle oder als Spezialvollmacht für einzelne Rechtsgeschäfte. Die Vollmachtserteilung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Im Handelsrecht werden Prokura und Handlungsvollmacht unterschieden.
Wissenschaft
Zehntausend Antennen für die Astronomie
Zwei Kontinente, Myriaden von Sensoren, extreme Datenströme: Mit dem Square Kilometre Array entsteht das größte Radioteleskop der Welt. von KAI DÜRFELD In flimmernder Hitze ragen metallene Stäbe aus dem roten Staub des australischen Outbacks. Aus der Ferne wirken sie wie ein futuristischer Wald. Auch die vielen...
Wissenschaft
Die tägliche Dosis
So alt wie die Menschheit ist der Traum von der Unsterblichkeit. Reale Konturen nimmt er derzeit in der Gerontomedizin an. Sie sucht nach Wirkstoffen, die Erkrankungen des Alterns vorbeugen. von SUSANNE DONNER Die Wahrscheinlichkeit, in westlichen Zivilisationen dement zu werden, liegt heute bei rund 50 Prozent. Etwas vereinfacht...
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