Lexikon

Abandon

Seeversicherung
1. Abandon des Versicherungsnehmers: Hingabe der versicherten Sache und Übertragung der daran bestehenden Rechte an den Versicherer zwecks Erlangung der Versicherungssumme. 2. Abandon des Versicherers: Zahlung der vollen Versicherungssumme nach Eintritt des Versicherungsfalls zwecks Befreiung von allen weiteren Verbindlichkeiten.
Elektronen, Jupiter, BepiColombo
Wissenschaft

Geheimnisvolles Leuchten

Beobachtungen von Polarlichtern auf Merkur und Jupiter haben ganz unterschiedliche Prozesse enthüllt. von DIRK EIDEMÜLLER Nicht nur auf der Erde erstrahlen die Polarregionen in einem besonderen Licht. Auch auf den anderen Planeten im Sonnensystem prasseln energiereiche Elektronen und Ionen entlang der Magnetfeldlinien auf die...

Der Atlantische Kabeljau (Gadus Morhua) ist ein begehrter Speisefisch. Seine Bestände sind durch Überfischung gefährdet.
Wissenschaft

Flucht ins Kühle

Der Klimawandel verändert sämtliche Ökosysteme – auch in den Weltmeeren. Der Erwärmung des Wassers betrifft alle Meereslebewesen –weltweit sind sie auf Wanderschaft in kühlere Gefilde. Von CHRISTIAN JUNG Es herrscht Chaos dort unten. Vieles ist in Unordnung geraten, etliches Leben bedroht, zahllose symbiotische Beziehungen und...

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