Lexikon

Abandon

Seeversicherung
1. Abandon des Versicherungsnehmers: Hingabe der versicherten Sache und Übertragung der daran bestehenden Rechte an den Versicherer zwecks Erlangung der Versicherungssumme. 2. Abandon des Versicherers: Zahlung der vollen Versicherungssumme nach Eintritt des Versicherungsfalls zwecks Befreiung von allen weiteren Verbindlichkeiten.
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben schwarzer Stempel mit aufgedrucktem Text.
Wissenschaft

Wenn das Herz bricht

Wie ein gebrochenes Herz krank machen kann und was das mit einer Tintenfischfalle zu tun hat, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Die ältere Dame wird im Notarztwagen so schnell wie möglich mit Blaulicht und Signalhorn ins Krankenhaus gefahren. Vor einer halben Stunde hatte sie plötzlich über heftige Schmerzen im Brustkorb und...

llustration einer von der dänischen Energiebehörde geplanten Energieinsel mit drei Konverterstationen zur Umwandlung von aus Windturbinen geliefertem Wechselstrom in Gleichstrom.
Wissenschaft

Energielieferant Meer

Küstennahe Gewässer eignen sich für Wind- oder Solarparks. Zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle werden derzeit weltweit neue Kraftwerke entwickelt und gebaut. Von RAINER KURLEMANN Das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks soll 28 Milliarden Euro kosten. Ein stolzer Preis für 120 000 Quadratmeter Fläche....

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