Lexikon
Abandon
Seeversicherung
1. Abandon des Versicherungsnehmers: Hingabe der versicherten Sache und Übertragung der daran bestehenden Rechte an den Versicherer zwecks Erlangung der Versicherungssumme. – 2. Abandon des Versicherers: Zahlung der vollen Versicherungssumme nach Eintritt des Versicherungsfalls zwecks Befreiung von allen weiteren Verbindlichkeiten.
Wissenschaft
Antidepressiva bei Demenz: Nützlich oder schädlich?
Viele Menschen mit Demenz leiden zusätzlich an depressiven Symptomen. Doch welchen Einfluss hat die Verschreibung von Antidepressiva auf den Krankheitsverlauf? Eine Studie zeigt nun, dass der kognitive Verfall bei Demenzpatienten, die bestimmte Antidepressiva nehmen, schneller voranschreitet. Ob das allerdings an den Medikamenten...
Wissenschaft
News der Woche 25.07.2025
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