Lexikon
Abandon
Seeversicherung
1. Abandon des Versicherungsnehmers: Hingabe der versicherten Sache und Übertragung der daran bestehenden Rechte an den Versicherer zwecks Erlangung der Versicherungssumme. – 2. Abandon des Versicherers: Zahlung der vollen Versicherungssumme nach Eintritt des Versicherungsfalls zwecks Befreiung von allen weiteren Verbindlichkeiten.
Wissenschaft
Die Urzeit des Universums
Den ersten Sternen auf der Spur: das Webb-Weltraumteleskop als Zeitmaschine.
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Wissenschaft
Evolution im Eiltempo
Der Mensch treibt ungewollt die Evolution von krank machenden Keimen an. Medikamente verlieren dadurch erschreckend an Schlagkraft. Nicht nur bei Antibiotika, auch in der Krebsmedizin braucht es neue Strategien. von SUSANNE DONNER Wer die Evolution hautnah erfahren will, muss ins Museum gehen, so heißt es immer. Die Entwicklung...