Lexikon
Abandon
Seeversicherung
1. Abandon des Versicherungsnehmers: Hingabe der versicherten Sache und Übertragung der daran bestehenden Rechte an den Versicherer zwecks Erlangung der Versicherungssumme. – 2. Abandon des Versicherers: Zahlung der vollen Versicherungssumme nach Eintritt des Versicherungsfalls zwecks Befreiung von allen weiteren Verbindlichkeiten.
Wissenschaft
E-Nasen
Ein künstlicher Geruchsinn aus elektronischen Sensoren soll dabei helfen, verdorbene Lebensmittel aufzuspüren, Schadstoffe oder Drogen zu entdecken und Krankheiten in der Atemluft zu erschnüffeln. von TIM SCHRÖDER Wenn Frühchen eines nicht vertragen, dann ist es Stress. Ihr Körper ist weit weniger entwickelt als der von Kindern,...
Wissenschaft
Runter kamen sie alle
Die menschliche Fliegerei ist seit jeher inspiriert von der Natur. Ihre Geschichte erzählt von großen Visionen, brutalen Abstürzen und bahnbrechenden Erkenntnissen. von ROLF HEßBRÜGGE Wilbur und Orville Wright galten als bodenständige Gesellen. Die beiden Brüder aus Dayton im US-Bundesstaat Ohio betrieben Ende des 19....