Lexikon
Afghạnistan
Staat und Politik
Nach der Verfassung von 2004 ist Afghanistan eine präsidiale Republik mit dem Islam als Staatsreligion. Der Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt von der Bevölkerung gewählt. Maximal sind zwei Amtszeiten möglich. Der Präsident ist zugleich Staats- und Regierungschef und hat weitreichende Vollmachten. Ihm zur Seite stehen zwei Vizepräsidenten. Das Zweikammerparlament besteht aus dem Haus des Volkes (Wolesi Jirga) mit 249 Abgeordneten und dem Haus der Ältesten (Mishrano Jirga) mit 102 Abgeordneten. Die Abgeordneten der Volksversammlung werden direkt von der Bevölkerung für fünf Jahre gewählt, die Mitglieder der Ältestenversammlung werden von Provinz- und Bezirksräten gewählt bzw. vom Präsidenten ernannt. Bei den Parlamentswahlen 2005 bewarben sich nicht Parteien, sondern ausschließlich Einzelkandidaten mit verschiedenem ethnischen, religiösen oder regionalen Hintergrund. An der Spitze der Judikative steht der Oberste Gerichtshof.
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