Lexikon

Amt

allgemein
fester, dauernder Aufgabenkreis. Private und öffentliche Ämter können hauptamtlich oder nebenamtlich (gegen Entgelt) oder ehrenamtlich (unentgeltlich) ausgeübt werden. Öffentliche Ämter umfassen Aufgaben der Staatsgewalt; ehrenamtliche Ausübung ist als Laienbeteiligung an der Ausübung der Staatsgewalt, besonders im Strafprozess, bedeutsam (Geschworene, Schöffen).
Perseus-Galaxienhaufen
Wissenschaft

Superstrukturen im All

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Asthma, Kinder, Medizin
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Wie sich Asthma verhindern lässt

Ob ein Kind Asthma bekommt, entscheidet sich oft schon in der Schwangerschaft oder in den ersten Lebensjahren. Luft und Ernährung haben dabei einen großen Einfluss. von SUSANNE DONNER Voll Vorfreude macht sich Chiara (Name geändert) auf den Weg zu einem Reiterhof im Umland Berlins. Das achtjährige Mädchen reitet für sein Leben...

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