Lexikon
Bann
Königsrecht
im Mittelalter das Recht des Königs (oder das Recht seiner Amtsträger im Namen des Königs zu gebieten und zu verbieten. Für die fränkische Zeit kann man unterscheiden: Friedensbann als königlichen Sonderschutz von Personen und Sachen, z. B. von Witwen, Waisen, Geistlichen, Pilgern, Kaufleuten, Kirchen, Kirchengut und Straßen; Verordnungsbann als Rechtsetzungsbefugnis des Königs; Verwaltungsbann als seine Exekutivgewalt (Polizeigewalt).
Wissenschaft
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser
Wer anderen vertraut, geht das Risiko ein, enttäuscht zu werden. Doch Studien belegen: Vertrauen wird vielfach belohnt. von CHRISTIAN WOLF Wir schenken einem Unbekannten im Zug Vertrauen, wenn wir ihn bitten, kurz auf unsere Tasche aufzupassen. Und hoffen dabei, dass er sich nicht mit unserem Hab und Gut aus dem Staub macht. Wir...
Wissenschaft
Atme!
Die Luft aus der Umgebung muss in den Körper. Diesen Übergang hat die Evolution unterschiedlich gestaltet. Von BETTINA WURCHE Der Begriff Atmung bezeichnet den Gasaustausch in Lebewesen zur Energiegewinnung. Bei Tieren, vielen Pilzen sowie den aeroben Mikroorganismen ist es das Sauerstoffgas, das die Kette von chemischen...