Lexikon
Bann
Königsrecht
im Mittelalter das Recht des Königs (oder das Recht seiner Amtsträger im Namen des Königs zu gebieten und zu verbieten. Für die fränkische Zeit kann man unterscheiden: Friedensbann als königlichen Sonderschutz von Personen und Sachen, z. B. von Witwen, Waisen, Geistlichen, Pilgern, Kaufleuten, Kirchen, Kirchengut und Straßen; Verordnungsbann als Rechtsetzungsbefugnis des Königs; Verwaltungsbann als seine Exekutivgewalt (Polizeigewalt).
Wissenschaft
Fische auf Wanderschaft
Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...
Wissenschaft
Erleuchtung für Computer
Mit ihrem immensen Bedarf an Rechenleistung bringen Künstliche Intelligenz und Big Data die heutige Mikroelektronik an ihre Grenzen. Optische Computerchips könnten ein Ausweg sein und neue Arten von Rechenmaschinen ermöglichen. von THOMAS BRANDSTETTER Bei der Kommunikation hat Licht seine Überlegenheit bereits bewiesen....