Lexikon
Bann
Königsrecht
im Mittelalter das Recht des Königs (oder das Recht seiner Amtsträger im Namen des Königs zu gebieten und zu verbieten. Für die fränkische Zeit kann man unterscheiden: Friedensbann als königlichen Sonderschutz von Personen und Sachen, z. B. von Witwen, Waisen, Geistlichen, Pilgern, Kaufleuten, Kirchen, Kirchengut und Straßen; Verordnungsbann als Rechtsetzungsbefugnis des Königs; Verwaltungsbann als seine Exekutivgewalt (Polizeigewalt).
Wissenschaft
Verpasste Chancen der Energiewende
Beim klimaschonenden Umbau des Energiesystems stehen in Deutschland und weiten Teilen Europas bislang nur wenige Technologien im Rampenlicht. Dabei könnte es sich lohnen, auch auf andere Weise elektrischen Strom aus regenerativen Quellen zu gewinnen. von HARTMUT NETZ Windkraftanlagen, Wasserkraftwerke und Solarpaneele: Das sind...
Wissenschaft
Triumph des Möglichen
Als Galileo Galilei seine Idee eines Buches der Natur verkündete, das in der Sprache der Geometrie verfasst sein müsse, machte er Gott zu einem Mathematiker, und viele denkende Menschen stimmten ihm zu. Sie stimmten ihm erst recht zu, nachdem Isaac Newton die Kräfte zwischen Massen mithilfe einer Formel – einem Naturgesetz in...