Lexikon
Bann
Königsrecht
im Mittelalter das Recht des Königs (oder das Recht seiner Amtsträger im Namen des Königs zu gebieten und zu verbieten. Für die fränkische Zeit kann man unterscheiden: Friedensbann als königlichen Sonderschutz von Personen und Sachen, z. B. von Witwen, Waisen, Geistlichen, Pilgern, Kaufleuten, Kirchen, Kirchengut und Straßen; Verordnungsbann als Rechtsetzungsbefugnis des Königs; Verwaltungsbann als seine Exekutivgewalt (Polizeigewalt).
Wissenschaft
Draußen-Zeit kann Kurzsichtigkeit vorbeugen
Wegen unseres modernen Lebensstils mit viel Zeit am Bildschirm ist Kurzsichtigkeit in den vergangenen Jahrzehnten weltweit immer häufiger geworden. Zunehmend sind davon auch Jugendliche und Kinder betroffen, die immer früher kurzsichtig werden. Doch das lässt sich verhindern, indem Kinder frühzeitig und regelmäßig Zeit im Freien...
Wissenschaft
News der Woche 28.02.2025
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