Lexikon

elktrische Leitungen

elektrisch gut leitende Drähte, meist aus weich geglühtem Kupfer oder Aluminium, die den Stromverbraucher mit einer Spannungsquelle verbinden. Elektrische Leitungen werden aus Sicherheitsgründen mit einem isolierenden Schutzmantel versehen. Im Gegensatz zum Kabel darf die Leitung nicht permanent in Erde oder Wasser verlegt sein. Starkstromleitungen dienen zum ständigen Betrieb in Starkstromanlagen mit Nennwertspannungen von 80 V bis 35 kV. Heizleitungen sind spezielle Starkstromleitungen. Sie werden u. a. in Heizkissen, Fußbodenheizungen, bei der Frühbeetheizung verwendet. Daneben gibt es Fernmeldeleitungen mit dünneren Isolierhüllen als bei Starkstromleitungen. Erdungsleitungen stellen die Verbindung zwischen Anlage und Erder her: liegen dabei selbst außerhalb des Erdreiches oder isoliert im Erdreich. Elektrische Leitungen sind unterschiedlich aufgebaut. Es gibt Aderleitungen, die als einadrige Starkstromleitungen fest verlegt werden, Mantelleitungen als mehradrige Starkstromleitungen für Installationsanlagen oder als Fernmelde-Mantelleitung für Informationsanlagen. Stegleitungen sind mehradrige Stromleitungen, deren Adern parallel liegen, wobei sich zwischen zwei Adern ein Steg zur Befestigung befindet. Zwillings- bzw. Drillingsleitungen sind Stromleitungen ohne Mantel, bei denen zwei bzw. drei Adern parallel nebeneinander liegen und miteinander verbunden sind; sie werden für transportable Verarbeitung verwendet und dürfen wenig mechanisch belastet werden. Schlauchleitungen werden für bewegliche Strom- oder Fernmeldeleitungen gebraucht, sie haben einen oder zwei Mäntel. Leitungsstrossen sind mit Isolierhüllen oder Gummimänteln versehen und eignen sich als mehradrige Starkstrom-Hochspannungsleitungen für Energieversorgungsanlagen. Der Querschnitt der Leitungen begrenzt die Höhe der Strombelastung. Zu starke Belastungen beschädigen die Leitungen, deshalb werden sie durch elektrische Sicherungen geschützt.
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