Lexikon

Emissin

Umweltschutz
die von einer festen oder ortsveränderlichen Quelle (Anlage) oder von einem Produkt in die Umwelt abgegebenen festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe oder Verbindungen sowie Geräusche, Strahlen, Wärme, Erschütterungen und ähnliche Erscheinungen. Hieraus folgende umweltbelastende Luft-, Wasser- oder Bodenverunreinigungen werden am Einwirkungsort als Immission bezeichnet. Nach dem Emissionsprinzip (Vorsorge) gelten für die jeweiligen Verursachergruppen grundsätzlich die gleichen Anforderungen an die Begrenzung der Emissionen entsprechend dem Stand der Technik, bei besonderem Schutzbedürfnis (Immissionsprinzip) können im Einzelfall auch strengere Regelungen getroffen werden. Die zulässigen Emissionen werden durch spezielle Rechtsvorschriften bestimmt.
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Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...

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