Lexikon
falsche Anschuldigung
objektiv unwahre Verdächtigung oder Tatsachenbehauptung gegenüber einer Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten, um gegen den Verdächtigen ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 164 StGB). – Ähnlich in der Schweiz (Art. 303 StGB). – In Österreich als Verleumdung (§ 297 StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren strafbar.
Wissenschaft
Zuckerrüben im MRT
Nutzpflanzen werden heute mit High-End-Technologie erforscht, die bislang nur in der Medizin eingesetzt wurde. Forschende wollen herausfinden, wie sie auf veränderte Umweltfaktoren reagieren. von TAMARA WORZEWSKI Es fühlt sich wie Leistungssport an, 30 Zuckerrübenpflanzen in je drei Kilogramm schwere Spezialbehälter umzutopfen....
Wissenschaft
Elfenbein aus der Retorte
Mit künstlichem Elfenbein lassen sich alte Kunstwerke restaurieren, ohne dass Elefanten dafür sterben müssen. Zudem könnte das neue Material bald auch im Fahrzeugbau zum Einsatz kommen. von ROLF HEßBRÜGGE Wer den karg eingerichteten Produktionsraum in Wien-Aspern betritt, kneift unwillkürlich die Augen zusammen. „Ich weiß, das...