Lexikon

falsche Anschuldigung

objektiv unwahre Verdächtigung oder Tatsachenbehauptung gegenüber einer Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten, um gegen den Verdächtigen ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 164 StGB). Ähnlich in der Schweiz (Art. 303 StGB). In Österreich als Verleumdung (§ 297 StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren strafbar.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon