Lexikon
falsche Anschuldigung
objektiv unwahre Verdächtigung oder Tatsachenbehauptung gegenüber einer Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten, um gegen den Verdächtigen ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 164 StGB). – Ähnlich in der Schweiz (Art. 303 StGB). – In Österreich als Verleumdung (§ 297 StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren strafbar.
Wissenschaft
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Was als angeblich nicht überprüfbare Spekulation begann, avancierte zu vielseitigen Werkzeugen der Astrophysik. von RÜDIGER VAAS Nicht alles ist bekanntlich so, wie es scheint. Dies gilt auch für das Universum. Tatsächlich steckt der bestirnte Himmel voller Illusionen. Doch trotz aller Irrungen und Wirrungen gelingt es Forschern...
Wissenschaft
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