Lexikon
falsche Anschuldigung
objektiv unwahre Verdächtigung oder Tatsachenbehauptung gegenüber einer Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten, um gegen den Verdächtigen ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 164 StGB). – Ähnlich in der Schweiz (Art. 303 StGB). – In Österreich als Verleumdung (§ 297 StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren strafbar.
Wissenschaft
Rekord-kleine Samen-Verbreiter: Kellerasseln
Vögel und Säugetiere sind dafür bekannt, Früchte zu fressen und anschließend die darin enthaltenen Samen zu verbreiten. Doch diese Rolle können auch eher überraschend wirkende Wesen übernehmen, berichten Forschende: Sie haben die Kellerassel als das nun kleinste bekannte Tier identifiziert, das Pflanzensamen verbreitet, die zuvor...
Wissenschaft
Gefahr durch multiresistenten Cholera-Erreger steigt
In einigen Ländern kursierte in den letzten Monaten und Jahren vermehrt ein Bakterienstamm des Cholera-Erregers, der gegen gleich mehrere Antibiotika resistent ist. Vom Jemen aus breitete sich der Erreger bis in den Libanon und mehrere afrikanische Länder aus, wie Mediziner nun rekonstruiert haben. Das birgt die Gefahr, dass das...
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