Lexikon
Hierarchie
Kirchenrecht
die nach Rangstufen gegliederte Gesamtheit der geistlichen Stände. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet die Weihehierarchie und die Jurisdiktionshierarchie (Leitungshierarchie). Erstere wird durch die Weihen empfangen und befähigt zur Spendung der Sakramente; hierzu gehören Bischof, Priester und Diakon. Die Leitungsgewalt wird durch kirchliche Sendung (Missio canonica) verliehen. Sie beruht auf dem Primat des Papstes und dem Amt des Bischofs.
Die evangelische Kirche kennt nur ein einziges geistliches Amt; das schließt eine Hierarchie aus. Superintendent, Propst, Dekan, Bischof sind Pfarrer mit besonderem kirchenleitendem Aufgabenkreis.
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Wissenschaft
Antidepressiva bei Demenz: Nützlich oder schädlich?
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