Lexikon
Hierarchie
Kirchenrecht
die nach Rangstufen gegliederte Gesamtheit der geistlichen Stände. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet die Weihehierarchie und die Jurisdiktionshierarchie (Leitungshierarchie). Erstere wird durch die Weihen empfangen und befähigt zur Spendung der Sakramente; hierzu gehören Bischof, Priester und Diakon. Die Leitungsgewalt wird durch kirchliche Sendung (Missio canonica) verliehen. Sie beruht auf dem Primat des Papstes und dem Amt des Bischofs.
Die evangelische Kirche kennt nur ein einziges geistliches Amt; das schließt eine Hierarchie aus. Superintendent, Propst, Dekan, Bischof sind Pfarrer mit besonderem kirchenleitendem Aufgabenkreis.
Wissenschaft
Projektifizierte Forschung
Wer forscht, braucht Geld. Doch bevor Bund, Länder und EU oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Förderung bewilligen, müssen die Forscherinnen und Forscher sie mit Projektanträgen von ihren Themen überzeugen. Um Fördergelder zu bekommen, sind die Wissenschaftler folglich gezwungen, ihre Ideen und Vorhaben stets in...
Wissenschaft
Sonnige Zeiten
Solarstrom wird immer günstiger. Das beflügelt die Photovoltaik. Auch neue Techniken und Materialien machen das Licht der Sonne zu einer immer bedeutsameren Energiequelle. von RALF BUTSCHER Ein glitzerndes Solarpaneel reiht sich ans andere. Der Solarpark Weesow-Willmersdorf in Werneuchen nordöstlich von Berlin ist der größte in...