Lexikon
Japan
Staat und Politik
Japan ist gemäß der Verfassung von 1947 eine parlamentarisch-demokratische Monarchie. Der Kaiser (Tenno) übt nur repräsentative Funktionen aus. Regierungschef ist der vom Parlament gewählte Ministerpräsident. Höchstes Gesetzgebungsorgan ist das Parlament (Kokkai), das aus zwei Kammern, dem Unterhaus (Shugi-in; Amtszeit vier Jahre) und dem Oberhaus (Sangi-in; Amtszeit sechs Jahre; nach drei Jahren Halberneuerung) besteht. Die Mitgliederzahl des Unterhauses ist auf 480 Abgeordnete festgelegt. Das Oberhaus hat 242 Mitglieder.
Wichtige Parteien sind die eng mit Wirtschaft und Verwaltung verflochten konservativen Liberaldemokraten (LDP; Jiyu-minshuto), die Demokratische Partei Japans (Minshuto), eine Partei der linken MItte, die Sozialdemokratische Partei Japans (SDPJ; Shakai-minshuto) sowie die Neue Komeito, der politische Arm der buddhistischen Sekte Soka-gakkai.
An der Spitze des fünfstufigen Gerichtswesens steht der Oberste Gerichtshof.
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