Lexikon
polịtische Justịz
i. w. S. die Verwendung jurist. Verfahrensmöglichkeiten zu polit. Zwecken, i. e. S. Missbrauch der Justiz zur Bekämpfung polit. Gegner u. Andersdenkender (z. B. Revolutions- u. Säuberungsprozesse, Stalin'sche Schauprozesse zur Liquidierung der polit. Opposition, Volksgerichtshof). Im demokrat. Rechtsstaat ist polit. Opposition erlaubt u. die Strafverfolgung an rechtsstaatl. Voraussetzungen gebunden, die den Missbrauch der Justiz zu Zwecken der jeweiligen Regierung unmöglich machen sollen. Auch politische Delikte, politische Prozesse.
O. Kirchheimer, P. J. 1965.

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