Lexikon
polịtische Justịz
i. w. S. die Verwendung jurist. Verfahrensmöglichkeiten zu polit. Zwecken, i. e. S. Missbrauch der Justiz zur Bekämpfung polit. Gegner u. Andersdenkender (z. B. Revolutions- u. Säuberungsprozesse, Stalin'sche Schauprozesse zur Liquidierung der polit. Opposition, Volksgerichtshof). Im demokrat. Rechtsstaat ist polit. Opposition erlaubt u. die Strafverfolgung an rechtsstaatl. Voraussetzungen gebunden, die den Missbrauch der Justiz zu Zwecken der jeweiligen Regierung unmöglich machen sollen. Auch politische Delikte, politische Prozesse.
O. Kirchheimer, P. J. 1965.
Wissenschaft
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Tierische Ärzte
Menschenaffen fressen bestimmte Pflanzen, um sich zu heilen. Sie nutzen die Arzneien aus der Natur aber auch äußerlich – bei sich selbst und ihren Artgenossen. von TIM SCHRÖDER Dass Eltern ihre Kinder trösten und verarzten, wenn sich die Kleinen geschnitten oder die Haut aufgerissen haben, ist selbstverständlich: ein buntes...
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