Lexikon
Rechtfertigung
zentraler Begriff der paulinischen und der evangelischen Theologie. Er besagt, dass Gott den sündigen Menschen nicht verwirft, sondern um Christi willen in seine Gemeinschaft aufnimmt. Dies ist ein Akt der freien Gnade Gottes, die durch keinerlei religiös-sittliche Leistung des Menschen bedingt oder begleitet, sondern nur im Glauben angenommen werden kann. M. Luther entwickelte seine Rechtfertigungslehre von Paulus aus im Widerspruch zur katholischen Tradition.
Nach katholischer Lehre erfolgt die Rechtfertigung in der Regel durch sakramental „eingegossene“, den Menschen „heilig machende“ Gnade und durch gnadenhaft ermöglichte menschliche Mitwirkung.
Nach evangelischer Lehre ist und war der Mensch ein Sünder, der stets auf die Barmherzigkeit Gottes angewiesen ist. Rechtfertigung ist hier der Freispruch, der den Sünder zu einem angenommenen Sünder macht. Eine Ergänzung dieser göttlichen Tat durch den Menschen ist weder möglich noch nötig. Gute Werke sind Früchte des Glaubens, tragen zur Rechtfertigung aber nicht bei.
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