Lexikon

Steuern

Besteuerungstechnik

Die älteste Steuererhebungsmethode ist die Steuerverpachtung (der Staat benötigt keine eigene Steuerverwaltung). Heute herrscht die Steuererhebung in staatlicher Regie vor; sie kann erfolgen: 1. als Steuerabfindung, Staat und Steuerpflichtiger vereinbaren einen Betrag zur Abgeltung der jährlichen Steuerschuld; 2. als Steuererhebung nach Maßgabe des Tarifs entweder durch (individuelle) Veranlagung (entweder einseitig durch die Behörden, z. B. bei der Grundsteuer, oder unter Mitwirkung der Steuerpflichtigen: Steuererklärung, z. B. Einkommensteuer) oder indirekt durch Erhebung an der Quelle (Quellenprinzip, Quellen-, Steuerabzugsverfahren, z. B. Lohnsteuer); 3. durch das Steuermonopol (Finanzmonopol). Bei den wichtigsten Steuern (Einkommen-, Umsatzsteuer u. a.) erfolgen Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr, die erst nach Abschluss des Geschäftsjahres verrechnet werden.
  1. Einleitung
  2. Steuerarten
  3. Besteuerungstechnik
  4. Kriterien der Besteuerung
  5. Geschichte der Besteuerung
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Geheimnisvolles Leuchten

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