Lexikon
Steuern
Besteuerungstechnik
Die älteste Steuererhebungsmethode ist die Steuerverpachtung (der Staat benötigt keine eigene Steuerverwaltung). Heute herrscht die Steuererhebung in staatlicher Regie vor; sie kann erfolgen: 1. als Steuerabfindung, Staat und Steuerpflichtiger vereinbaren einen Betrag zur Abgeltung der jährlichen Steuerschuld; 2. als Steuererhebung nach Maßgabe des Tarifs entweder durch (individuelle) Veranlagung (entweder einseitig durch die Behörden, z. B. bei der Grundsteuer, oder unter Mitwirkung der Steuerpflichtigen: Steuererklärung, z. B. Einkommensteuer) oder indirekt durch Erhebung an der Quelle (Quellenprinzip, Quellen-, Steuerabzugsverfahren, z. B. Lohnsteuer); 3. durch das Steuermonopol (Finanzmonopol). – Bei den wichtigsten Steuern (Einkommen-, Umsatzsteuer u. a.) erfolgen Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr, die erst nach Abschluss des Geschäftsjahres verrechnet werden.
- Einleitung
- Steuerarten
- Besteuerungstechnik
- Kriterien der Besteuerung
- Geschichte der Besteuerung
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