Lexikon
Türkei
Staat und Politik
Nach der mehrfach geänderten Verfassung von 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der Präsident. Er wird vom Parlament für eine einmalige Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Der Präsident ernennt den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag das übrige Kabinett. Der Präsident kann den Vorsitz im Ministerrat übernehmen und ist befugt, in Absprache mit der Regierung den Staatsnotstand oder das Kriegsrecht zu verhängen und durch Dekret zu regieren. Ferner kann er das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen.
Die Legislative, die Große Nationalversammlung, hat 550 Abgeordnete, die für fünf Jahre gewählt werden. Bei der Mandatsverteilung werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens 10% der Gesamtstimmen erhalten haben. Das türkische Parteiensystem hat sich noch nicht stabilisiert; Spaltungen, Fusionen und Übertritte von Abgeordneten sind häufig. Bei den Wahlen 2007 konnten drei Parteien mehr als 10% der Stimmen gewinnen: die konservativ-islamische Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (Adalet ve Kalkinma Partisi, AKP), die die Regierung stellt, die 1923 von Atatürk gegründete, linksnationale Republikanische Volkspartei (Cumhuriyet Halk Partisi, CHP) sowie die rechtsnationalistische Partei der Nationalen Bewegung (Milliyetci Hareket Partisi, MHP). Weitere Parteien sind die Demokratische Partei (Demokrat Parti, DP), die frühere Partei des Rechten Weges (Dogru Yol Partisi, DYP), sowie die Demokratische Linkspartei (Demokratik Sol Partisi, DSP), die 2007 eine Wahlallianz mit der CHP bildete. Der Verfassungsgerichtshof wacht über die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Normen.
Das Militär versteht sich traditionell als Sachwalter des Kemalismus und beansprucht eine Schiedsrichterrolle im politischen Leben.
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