Lexikon
Urkunde
Prozessrecht
jedes Schriftstück, mit dessen Inhalt etwas bewiesen werden soll und dessen Urheber erkennbar ist. Erhöhten Beweiswert haben die öffentlichen Urkunden, die von Behörden innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnis oder von Notaren innerhalb ihrer Zuständigkeit formgerecht ausgestellt sind (§ 415 ZPO). Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden (Beweis).
Für Österreich sind die Arten der Urkunde (öffentliche, dieser gleichgestellte und Privaturkunde) in §§ 292 ff. ZPO definiert und ihre jeweilige Beweiskraft geregelt.
In der Schweiz ist die Urkunde in sämtlichen 25 Zivilprozessordnungen der Kantone geregelt; öffentliche Urkunden haben in der Regel die Vermutung der Richtigkeit für sich.
Wissenschaft
Lockdowns ließen Gehirne von Jugendlichen schneller reifen
Die Lockdowns während der Corona-Pandemie haben unser aller Zusammenleben stark beeinflusst. Von den Kontaktbeschränkungen mit am meisten betroffen waren Kinder und Jugendliche, was sich häufig in psychischen Folgen zeigte. Nun legen Gehirnscans nahe, dass die Lockdowns auch die Gehirnentwicklung von Teenagern verändert haben....
Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
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