Lexikon

Urkunde

Prozessrecht
jedes Schriftstück, mit dessen Inhalt etwas bewiesen werden soll und dessen Urheber erkennbar ist. Erhöhten Beweiswert haben die öffentlichen Urkunden, die von Behörden innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnis oder von Notaren innerhalb ihrer Zuständigkeit formgerecht ausgestellt sind (§ 415 ZPO). Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden (Beweis).
Für Österreich sind die Arten der Urkunde (öffentliche, dieser gleichgestellte und Privaturkunde) in §§ 292 ff. ZPO definiert und ihre jeweilige Beweiskraft geregelt.
In der Schweiz ist die Urkunde in sämtlichen 25 Zivilprozessordnungen der Kantone geregelt; öffentliche Urkunden haben in der Regel die Vermutung der Richtigkeit für sich.
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Wissenschaft

Schritt zurück nach vorn

Evolutionsbiologen, die ihr Feld experimentell beackern, haben einen ganz speziellen Feind: „Armchair Evolutionists“, also „Sessel-Evolutionisten“, nennen sie ihn – und meinen damit Leute, die weitgehend ohne Kenntnis echter Daten vermeintlich klug über Evolution zu sinnieren und zu spekulieren versuchen. Zu diesen Sessel-...

Rossmeer
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Lange galt das antarktische Meereis als relativ robust, doch inzwischen nagt auch an ihm der Klimawandel. Im Februar 2023 erreichte das Meereis rund um den Südkontinent die geringste Ausdehnung seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1980. Eine Studie zeigt nun, wie sich der Verlust dieser Eisdecke auf das Klimasystem auswirkt....

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