Lexikon
Urkunde
Prozessrecht
jedes Schriftstück, mit dessen Inhalt etwas bewiesen werden soll und dessen Urheber erkennbar ist. Erhöhten Beweiswert haben die öffentlichen Urkunden, die von Behörden innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnis oder von Notaren innerhalb ihrer Zuständigkeit formgerecht ausgestellt sind (§ 415 ZPO). Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden (Beweis).
Für Österreich sind die Arten der Urkunde (öffentliche, dieser gleichgestellte und Privaturkunde) in §§ 292 ff. ZPO definiert und ihre jeweilige Beweiskraft geregelt.
In der Schweiz ist die Urkunde in sämtlichen 25 Zivilprozessordnungen der Kantone geregelt; öffentliche Urkunden haben in der Regel die Vermutung der Richtigkeit für sich.
Wissenschaft
Urzeit-Raubtier aus Namibia
Mehr als 40 Millionen Jahre vor den ersten Dinosauriern lebte ein furchteinflößendes Raubtier in kalten, sumpfigen Gewässern: In Namibia haben Forschende Fossilien eines etwa 2,50 Meter großen, salamanderartigen Urzeitwesens entdeckt, dessen flacher Schädel mit kräftigen Reißzähnen bestückt war. Der Fund ist gleich in mehrfacher...
Wissenschaft
Sanfte Supernova
Massereiche Sterne enden in einer Explosion, ihr Kern kollabiert zu einem Neutronenstern. Jetzt haben Astronomen eine Ausnahme von dieser Regel entdeckt.
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