Lexikon
Verlust der Beamtenrechte
im geltenden Beamtenrecht der Bundesrepublik Deutschland die Beendigung des Beamtenverhältnisses aufgrund rechtskräftiger Verurteilung in einem ordentlichen Strafverfahren zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Straftat oder zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen vorsätzlicher hoch- oder landesverräterischer Handlungen oder wegen Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder aufgrund einer durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochenen Verwirkung eines Grundrechts: Der Beamte verliert die Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung sowie das Recht zum Führen der Amtsbezeichnung und der im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel (§§ 30 ff Bundesbeamtengesetz).
Wissenschaft
Alexa hört auf Gefühle
Ob Sprachassistent, Callcenter-Software oder Überwachungskamera: Algorithmen können anhand von Stimme oder Gesichtsausdruck die Gefühlslage von Menschen erkennen – und beeinflussen. von CHRISTIAN WOLF Sie beantwortet Fragen zu Fußballergebnissen, liest Kochrezepte vor oder erzählt Witze: Amazons Sprachassistentin Alexa ist in...
Wissenschaft
Rätselhafter Kernzerfall
Kernphysikern gelang die Vermessung einer extrem seltenen Zerfallsart von Atomkernen. Doch die Ergebnisse werfen Fragen auf. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Atomkerne radioaktiv zerfallen oder von hochenergetischen Teilchen getroffen werden, geraten sie meist in einen angeregten Zustand, fallen jedoch schnell wieder in den Grundzustand...