Lexikon

Verlust der Beamtenrechte

im geltenden Beamtenrecht der Bundesrepublik Deutschland die Beendigung des Beamtenverhältnisses aufgrund rechtskräftiger Verurteilung in einem ordentlichen Strafverfahren zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Straftat oder zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen vorsätzlicher hoch- oder landesverräterischer Handlungen oder wegen Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder aufgrund einer durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochenen Verwirkung eines Grundrechts: Der Beamte verliert die Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung sowie das Recht zum Führen der Amtsbezeichnung und der im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel (§§ 30 ff Bundesbeamtengesetz).
Stempel mit umgedrehtem Text neben dem Wort
Wissenschaft

Rätselhafte Träume

Warum wir unsere Träume im Schlaf nicht ausleben und uns später noch nicht einmal an sie erinnern, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schlafforscher sind sich einig, dass Träume für das seelische, geistige und körperliche Wohlbefinden eines Menschen unentbehrlich sind. Jeder Gesunde träumt, und das jede Nacht, auch wenn er sich am...

Drossel
Wissenschaft

Tierischer Transport

Zoochorie, die Verbreitung von Samen durch Tiere, formt Ökosysteme und fördert Biodiversität. Ihre Erforschung bringt stetig neue, verblüffende Zusammenhänge ans Licht. von KURT DE SWAAF Wer kennt sie nicht? Die Pflanze mit großen Blättern, an der Kügelchen wachsen, die immer überall hängen bleiben. Ihre erstaunliche...

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