Lexikon
Verlust der Beamtenrechte
im geltenden Beamtenrecht der Bundesrepublik Deutschland die Beendigung des Beamtenverhältnisses aufgrund rechtskräftiger Verurteilung in einem ordentlichen Strafverfahren zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Straftat oder zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen vorsätzlicher hoch- oder landesverräterischer Handlungen oder wegen Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder aufgrund einer durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochenen Verwirkung eines Grundrechts: Der Beamte verliert die Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung sowie das Recht zum Führen der Amtsbezeichnung und der im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel (§§ 30 ff Bundesbeamtengesetz).
Wissenschaft
So sahen die Hände der frühen Homininen aus
Vor etwa 1,5 Millionen Jahren lebten mehrere Vormenschen-Gruppen in Afrika, darunter Vertreter des Paranthropus boisei. Von diesem entfernten Verwandten des modernen Menschen haben Paläontologen nun ein ungewöhnliches Set an fossilen Knochen entdeckt. Unter den Fundstücken sind erstmals auch Handknochen von Paranthropus boisei....
Wissenschaft
Dr. Jekyll und Mr. Hyde
Heuschrecken sind meist harmlos. Wie kommt es, dass sie sich plötzlich in alles vernichtende Schwärme verwandeln? Eine biologische Spurensuche von JAN BERNDORFF So steht es im Zweiten Buch Mose: „Und am Morgen führte der Ostwind die Heuschrecken herbei. Und sie kamen über ganz Ägyptenland und ließen sich nieder überall in Ägypten...
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