Lexikon
Verlust der Beamtenrechte
im geltenden Beamtenrecht der Bundesrepublik Deutschland die Beendigung des Beamtenverhältnisses aufgrund rechtskräftiger Verurteilung in einem ordentlichen Strafverfahren zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Straftat oder zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen vorsätzlicher hoch- oder landesverräterischer Handlungen oder wegen Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder aufgrund einer durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochenen Verwirkung eines Grundrechts: Der Beamte verliert die Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung sowie das Recht zum Führen der Amtsbezeichnung und der im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel (§§ 30 ff Bundesbeamtengesetz).
Wissenschaft
Der Flaschenhals der Energiewende
Um auf dem Weg zu einer Stromversorgung auf Basis vor allem von Sonne und Wind weiter voranzukommen, sind große Energiespeicher notwendig. Wie weit sind die infrage kommenden Technologien? von HARTMUT NETZ Jahr für Jahr gehen in Deutschland mehrere Milliarden Kilowattstunden wertvollen Grünstroms verloren. Das liegt am...
Wissenschaft
Die Zukunft der Schifffahrt
Neunzig Prozent des globalen Handels werden über das Meer abgewickelt. Zur Welthandelsflotte gehörten im Jahr 2021 über 5400 Containerschiffe. Deutschland hat nach China die zweitgrößte Flotte an Containerschiffen. Von RAINER KURLEMANN Pewek ist die nördlichste Stadt Russlands. Der kleine Küstenort auf einer Halbinsel im...