Lexikon
Verlust der Beamtenrechte
im geltenden Beamtenrecht der Bundesrepublik Deutschland die Beendigung des Beamtenverhältnisses aufgrund rechtskräftiger Verurteilung in einem ordentlichen Strafverfahren zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Straftat oder zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen vorsätzlicher hoch- oder landesverräterischer Handlungen oder wegen Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder aufgrund einer durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochenen Verwirkung eines Grundrechts: Der Beamte verliert die Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung sowie das Recht zum Führen der Amtsbezeichnung und der im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel (§§ 30 ff Bundesbeamtengesetz).
Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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Wissenschaft
»Vogelstimmen berühren viele Menschen«
Vogelliebhaber kennen BirdNET längst. Im Interview berichtet der Entwickler Stefan Kahl, inwieweit sich die App als Forschungsplattform vor allem auch bei Experten etabliert hat. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Dr. Kahl, ist BirdNET mehr als ein Spielzeug? Tatsächlich ist die App eher ein Nebenprodukt unserer...